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Ein Stück Torte à la LDS, bitte!

Nord und Süd, groß und klein, zentral und dezentral – die Chancen für die Regionalentwicklung in Dahme-Spreewald sind nicht gerade gleich verteilt. Am Landkreis liegt es, Ausgleiche zu schaffen. Was kann dabei ein Landrat bewirken?

 

Von Dörthe Ziemer

 

Genau acht Landkreise hat Brandenburg, die an Berlin angrenzen. Tortenstück-förmig sind sie um Berlin herum angeordnet. Das ist kein Zufall. Möglichst viele Regionen sollten von der Berlin-Nähe profitieren – so die Überlegung bei der Kreisgebietsreform 1993. Innen der Speckgürtel – oder, um in der Symbolik zu bleiben: das saftige Torteninnere; außen die etwas trockenere Tortenperipherie, also die sich nach der Wende leerenden ländlichen Räume. Werte wie Solidarität und Ausgleich sind in die Torte quasi eingebacken: Lässt man sie einen Tag ziehen, so dringt der Saft in die äußeren Schichten vor… Das hat sich ausgezahlt: In verschiedenen Statistiken und Rankings stehen die Tortenstück-Landkreise tendenziell besser da als jene in der weiteren Peripherie, wie etwa die Uckermark oder die Südbrandenburger Landkreise. Zugleich gilt: Kaum ein Torten-Landkreis, der nicht eine gewisse Diskrepanz zwischen dem saftigen Kern und dem äußeren Tortenring, dem berlinnahen und -fernen Raum verspüren würde.

 

Nächster Wahlkreisel: Groß Leuthen. Grafik: Karen Ascher

 

Das trifft auch auf Dahme-Spreewald zu: im Norden die S-Bahn-Gemeinden, im Süden der ländliche Raum im Spreewald. Doch das Bild „oben reich, unten arm; oben viele Menschen, unten immer weniger Menschen; oben kaum freie Wohnungen, unten Leerstand“ stimmt längst nicht mehr. Die Arbeitslosenquote ist im Süden ohnehin traditionell gering – wegen der seit Jahrzehnten kleinteiligen Gewerbestruktur. Der Siedlungsdruck aus Berlin hat auch die ländlichen Räume erfasst, jene zumal, die an einer Bahnlinie oder Autobahn liegen. Wohnungen, Kitas und Schulplätze werden überall gebraucht, wenn auch in unterschiedlicher Intensität. Doch immer wieder ist er Thema – der Nord-Süd-Vergleich, im Kreistag etwa.

 

Interessenausgleich im Kreistag

Ein Landrat braucht da eigentlich nur zuzuhören: Für den Ausgleich der Interessen im Landkreis müssen die Kreistagsabgeordneten weitgehend selbst sorgen. Denn sie stammen aus dem gesamten Kreisgebiet, das für die Kommunalwahl 2019 in fünf Wahlkreise eingeteilt wurde. Das soll sicherstellen, dass in etwa gleich viele Kreistagsabgeordnete von ungefähr gleich vielen Menschen gewählt werden und sie repräsentativ vertreten können. Bei Debatten und Abstimmungen im Kreistag ist also immer gewährleistet, dass Abgeordnete aus allen Regionen dabei sind und die spezifischen Interessen ihrer Region vertreten.

 

So wurde beispielsweise die Beschlussvorlage zur Schaffung von Plätzen an weiterführenden Schulen intensiv von Bündnisgrünen und Linken Abgeordneten aus dem Nordkreis vorangetrieben – weil dort die größte Not an Schulplätzen herrscht(e). In einer Dialogveranstaltung der Gemeinden Zeuthen, Eichwalde, Wildau, Schulzendorf wurde das Thema vor einigen Monaten ausführlich besprochen – samt Bürgermeistern und örtlichen Kreistagsabgeordneten. Derweil wunderte sich der Bündnisgrüne Lothar Treder-Schmidt aus dem Dörfchen Zieckau bei Luckau, wieso die Wachstumsgemeinden nicht selbst ihre weiterführenden Schulen bauten, wo doch die Steuereinnahmen sprudelten. Zugestimmt haben am Ende der Vorlage die Grünen und Linken, alle anderen Fraktionen lehnten sie ab – egal, aus welcher Region die Abgeordneten kamen.

 

Kreisstrukturfonds unterstützt Gemeinden

Um Ausgleiche innerhalb des Landkreises zu schaffen, wurden beispielsweise Instrumente wie der Kreisstrukturfonds entwickelt. Dieser soll zu einem Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen der Städte, Gemeinden und Ämter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beitragen, die sie ohne Unterstützung des Kreises nicht oder weniger wirksam erfüllen könnten. Gefördert werden laut der derzeitigen Fassung der Richtlinie Strukturmaßnahmen, Radverkehrsmaßnahmen, Vorhaben zur Raumentwicklung (z.B. Flächennutzungspläne) und Maßnahmen der Digitalisierung. Bei den jüngsten Haushaltsberatungen stritten derweil beispielsweise Frank Selbitz (Unabhängige Bürgerliste UBL) und Benjamin Kaiser (CDU/FDP/Bauern), beide aus der Kreisstadt Lübben, ob angesichts hoher Investitionen im Norden nicht der Kreisstrukturfonds um zehn Millionen Euro für die Südregionen erhöht werden müsse. Die UBL fand – ja, die andere Fraktion widersprach dem Ansinnen.

 

Wie die Beschlüsse des Kreistages umgesetzt werden, also wie beispielsweise die Richtlinie für die Strukturförderung konkret ausformuliert wird, ist Aufgabe der Kreisverwaltung, mithin in Verantwortung des Landrates. Auch bei übergeordneten Planungen wie der Jugendhilfe- oder der Schulentwicklungsplanung wird intensiv geschaut, welche Bedarfe in welchen Kommunen abgedeckt werden und wo nachgesteuert werden muss. Diese Prozesse zwischen den Fachabteilungen in der Kreisverwaltung, den Gemeinden und dem Kreistag zu organisieren, ist ebenso Aufgabe des Landkreises und liegt in der Verantwortung des Landrates.

 

Kreisumlage in der Diskussion

Eine andere Art Ausgleich bildet die Kreisumlage. Sie wird erhoben, um den Finanzbedarf des Landkreises zu decken. Er braucht das Geld beispielsweise für Sozialleistungen, Schulbauten und anderes. Sie wird von den Gemeinden, die im Gegensatz zum Landkreis Steuern erheben, erhoben und berechnet sich aus einem vom Kreistag beschlossenen Prozentsatz einer Umlagegrundlage, diese wiederum richtet sich nach der Steuerkraft einer Gemeinde und den Schlüsselzuweisungen, die sie vom Land erhält. Somit zahlen die Gemeinden in Summe unterschiedliche Umlagen an den Kreis – in Dahme-Spreewald zahlt die Wachstumsgemeinde Schönefeld mit Abstand die höchste Summe.

 

Die Art und Weise, wie die Kreisumlage erhoben wird, ist immer wieder Gegenstand von Verhandlungen und Auseinandersetzungen zwischen Landkreisen und Kommunen. So hatte die Gemeinde Eichwalde gegen den Kreisumlagebescheid 2019 über rund 2,8 Millionen Euro Widerspruch geklagt – und vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gewonnen. Das Gericht hält die Festsetzung der Kreisumlage für rechtsunwirksam – also die Art und Weise der Festsetzung. Der Landkreis, heißt es im Urteil, hätte stärker und transparenter den Finanzbedarf der Kommunen ermitteln müssen. Zugleich gibt das Gericht dem Landkreis wiederum in vielen anderen Punkten Recht, etwa bei der Gestaltung des Kreisstrukturfonds.

 

Landesentwicklungsplanung contra Realität vor Ort

Eine gleichmäßige Entwicklung im Landkreis ist jedoch nicht nur eine Frage von Nord und Süd im Landkreis, Groß und Klein, Arm und Reich, sondern eine Frage der räumlichen Lage entlang oder jenseits von Entwicklungsachsen. Mit der neuen Berlin-Brandenburger Landesentwicklungsplanung sehen sich viele kleinere Gemeinden in ihrer Entwicklung ausgebremst. Nachfrage nach Grundstücken für Wohnbebauung gibt es überall, doch die Fläche pro Gemeinde ist beschränkt – so lange man sich nicht in einem Wachstumskern, Mittelzentrum oder grundfunktionalen Schwerpunkt befindet. Das hat seinen Grund: Der Landesentwicklungsplan dient dazu, den Flächenverbrauch zu beschränken und damit einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz zu leisten. Welche Gemeinden in der Landesplanung welche Rolle spielen, legen u.a. Regionale Planungsgemeinschaften fest.

 

Für den Landkreis Dahme-Spreewald ist das die Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, in der der Landkreis einen Sitz hat ebenso wie die Bürgermeister und Amtsdirektoren und einige gewählte Abgeordnete. Landrat Stephan Loge war zuletzt Vorsitzender des Vorstandes. Die Regionalplanung ist das Scharnier zwischen der Landesplanung und der Region, weil sie räumlich konkretere Festlegungen als die Landesplanung zu treffen hat. Sie legen beispielsweise fest, welche Gemeinden grundfunktionale Schwerpunkte werden. Grundfunktionale Schwerpunkte sind die funktionsstärksten Ortsteile von geeigneten Gemeinden. Diese Schwerpunkte haben mehr Möglichkeiten für die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen und für die Entwicklung des großflächigen Einzelhandels.

 

Vor diesem Hintergrund hängt die Entwicklung von Gemeinden, gerade im ländlichen Raum, nicht unwesentlich davon ab, ob sie grundfunktionaler Schwerpunkt sind oder nicht. Entsprechend wird aus jenen Orten wie Groß Leuthen oder Schönwalde, die nicht als Grundfunktionaler Schwerpunkt eingestuft wurden, Kritik laut. Schönwalde beispielsweise war früher Grundzentrum, ist heute aber kein grundfunktionaler Schwerpunkt, weshalb die Siedlungsentwicklung beschränkt ist. Wegen seiner Lage an der Bahnlinie nach Berlin ist der Ort aber bei Pendlern und jungen Familien höchst beliebt.

 

Sparkassenschließung: Digital statt analog

Bedingungen für die Einstufung als grundfunktionaler Schwerpunkt in der Landesplanung sind beispielsweise Grundschulen, Versorgungseinrichtungen – und eine Sparkassenfiliale. Gerade hat die MBS angekündigt, sich aus vielen Kommunen im Landkreis zurückzuziehen. Begründet wird dies mit der zunehmenden digitalen Nutzung von Dienstleistungen und mit dem Fachkräftemangel. Es könnten nicht mehr durchgehend Filialen mit zwei Mitarbeitern besetzt werden, so die Argumentation der Sparkasse. Zudem würden mittlerweile 75 Prozent aller Zahlungsverkehrstransaktionen im Jahr 2022 online abgewickelt. Vor fünf Jahren seien es 63 Prozent gewesen, teilt die Pressestelle der MBS mit. Knapp 20 Prozent der 520.000 Girokunden der MBS haben demnach bislang keinen Zugang zum Online-Banking eingerichtet.

 

Dennoch ruft es vor Ort natürlich Protest hervor – wenn die Sparkasse schließt und womöglich nicht einmal ein Geldautomat vor Ort verbleibt. Betroffen von der neuen Entwicklung sind beispielsweise Groß Leuthen und Golßen. Sparkassen sind keine normalen Banken, aber eigenständige Wirtschaftsunternehmen. Einerseits sind müssen sie öffentliche Daseinsvorsorge betreiben, andererseits wirtschaftlich arbeiten und konkurrenzfähig sein. Als Mitglied im Verwaltungsrat hatte Landrat Stephan Loge die Entscheidung für die Sparkassenschließungen mitgetragen – und dies vor dem Kreistag begründet. Er habe gegen die Schließung der Filiale in Groß Leuthen protestiert sagte er, und erreicht, dass künftig der Sparkassenbus zweimal pro Woche halte und dass mit dem Bürgermeister über einen Geldautomaten beraten werde. Er werde sich außerdem bei der Landesplanung dafür einsetzen, dass Sparkassenfilialen als Definition für Grundfunktionale Schwerpunkte gemäß Landesplanung herausfallen. Groß Leuthen hat es sich im Gemeindeentwicklungskonzept zum Ziel gesetzt, grundfunktionaler Schwerpunkt zu werden.

 

Sorben/Wenden-Gebiet: Minderheitenschutz contra Selbstverwaltung?

Beim Stichwort Interessenausgleich und kommunale Selbstbestimmung ist in Groß Leuthen auch über das Thema Sorben/Wenden zu reden. Vier Ortsteile der Gemeinde Märkische Heide sind 2016 auf eigenen Wunsch dem Siedlungsgebiet beigetreten: Dollgen/Dołgi, Groß Leuthen/Lutol, Klein Leine/Małe Linje, Pretschen/Mrocna. Für die anderen Ortsteile ist der Status umstritten, denn nach der Feststellung der Zugehörigkeit durch das Land laufen Klagen gegen die Entscheidung. Kürzlich hat das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden, dass der Gemeindeteil Wußwerk nicht zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden gehört, weil dort keine kontinuierlichen sprachlichen oder kulturellen Traditionen bis zur Gegenwart nachweisbar seien. Für den Gemeindeteil Alt Zauche hingegen sei dies belegt, so das Gericht.

 

Wie ist ein Interessenausgleich zwischen der kommunalen Selbstbestimmung und dem Schutz von Minderheiten herzustellen? Eine Minderheitenpolitik kann nur gelingen, wenn sich eine Mehrheit dieser Interessen annimmt. Sprich: Die Sorben/Wenden als Minderheit allein werden es kaum schaffen, ihre Interessen angemessen zu schützen und Sprache, Kultur und Brauchtum zu bewahren. Sie sind darauf angewiesen, dass sich die Mehrheitsgesellschaft für ihre Belange interessiert und entsprechende Maßnahmen trifft. Die Zugehörigkeit zum so genannten angestammten Siedlungsgebiet der Sorben / Wenden geht einher mit bestimmten Rechten und Pflichten. So müssen – als sichtbarste Maßnahme – Ortsnamen, öffentliche Gebäude und mehr zweisprachig ausgeschildert werden. In den Verwaltungen muss ein Anliegen auch auf Sorbisch/Wendisch vorgetragen werden dürfen. Die Mehrkosten für solche Maßnahmen werden vom Land Brandenburg erstattet.


Mehr Infos zum Wahlkreisel, alle bisher erschienen Texte und eine Kurzvorstellung der Kandidierenden finden Sie hier.

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Veröffentlichung

Mo, 21. August 2023

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