Marktplatz Lübben | zur StartseiteTonsee Klein Köris | zur StartseiteSchwartzkopffsiedlung Wildau | zur StartseiteTropical Islands | zur StartseiteKaskadenwehr Märkisch Buchholz | zur StartseiteHöllberghof Langengrassau. Foto: Karsten Floegel | zur StartseiteDie Dahme bei Zeuthen | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Reden übers Amt

Um die Strukturen der Ämter im Landkreis wird gerungen: Wie kann Verwaltung effizient, und Politik bürgernah bleiben? In Golßen führt der Konflikt zur Existenzfrage. Eine Kommunalberatung könnte helfen. Oder der Blick zu den Nachbarn.

 

Von Dörthe Ziemer

 

Die Stimmung im Amt Unterspreewald ist angespannt. Der Amtsdirektor äußert sich mit größter Vorsicht, der Amtsausschuss-Vorsitzende verweist auf den Amtsdirektor und der Vorsitzende der Fraktion, die den Austritt der Stadt Golßen aus dem Amt Unterspreewald vorantreibt, antwortet nur noch schriftlich auf Anfragen. Am 28. August hatte sich die Stadtverordnetenversammlung erneut mehrheitlich für den Austritt entschieden. Die Vorlage war von der Unabhängigen Bürgerliste (UBL) eingebracht und gemeinsam mit den Stimmen der AfD beschlossen worden. Die erneute Beratung im Stadtparlament war notwendig, weil Amtsdirektor Marco Kehling den ersten Beschluss beanstandet hatte. 

 

"Agenda 2024" - Zahl der Gemeinden verringern

Der vorläufige Höhepunkt in der Auseinandersetzung hat eine lange Vorgeschichte. „Agenda 2024” nannte Ronny Schulz, Fraktionsvorsitzender der UBL in Golßen, einst das Ansinnen, die Struktur im Amt Unterspreewald auf den Prüfstand zu stellen. Er hält das Amt unter anderem wegen der hohen Zahl der Mitgliedsgemeinden für nicht funktionsfähig. Es gehe ihm darum, sagt Schulz, durch mögliche Fusionen von Gemeinden die Verwaltungsmitarbeiter zu entlasten. Er sehe gar die Funktionsfähigkeit der Stadt Golßen im Amt als gefährdet an, formulierte er in einem Schreiben, das die UBL am 4. August 2021 ans Brandenburger Innenministerium gerichtet hat. Bei der Fusion der beiden Ämter Unterspreewald und Golßener Land im Jahr 2012 sei vereinbart worden, die Zahl der zehn Kommunen im Amt zu senken, heißt es in dem Schreiben. Bis heute sei nichts passiert. 

 

Für zehn Kommunen sind nicht nur Protokolle anzufertigen und Gemeindevertreter-, Ortsbeirats- und Ausschusssitzungen sowie Stadtverordnetenversammlungen zu begleiten, sondern auch zehn Haushalte aufzustellen plus Amtshaushalt. 100 ehrenamtliche Kommunalpolitiker seien zu betreuen, schreibt Ronny Schulz in dem Brief ans Innenministerium. Und es könnten sogar noch mehr sein, aber in manchen Gemeinden gelinge es schon nicht mehr, die mögliche Zahl der Gemeindevertreter mit Personen zu besetzen, weil sich gar nicht so viele Ehrenamtler fänden. Auch die Sorge, dass Mittel der Stadt Golßen übermäßig in andere Gemeinden fließen, treibt ihn um.

 

Deshalb schlug Ronny Schulz im Sommer 2021 im Amtsausschuss eine Reduzierung von zehn auf vier bis sechs Gemeinden vor. „Die Gemeinden hätten dann in etwa gleich viele Einwohner und könnten auf Augenhöhe agieren“, begründet er seinen Vorschlag. Derzeit liege die Einwohnerzahl der Gemeinden zwischen 600 und 2.500, daraus ergebe sich zwangsläufig, dass sie unterschiedliches Gewicht im Amt haben. Doch mehrere Anläufe, mit den anderen amtsangehörigen Gemeinden eine Debatte über mögliche Fusionen zu führen, liefen aus Sicht der UBL offenbar ins Leere. Zuletzt habe er das Thema im Amtsausschuss am 21. März dieses Jahres angesprochen, sagt Ronny Schulz: „Ich erhielt die Rückmeldung, dass weder die Gemeinden noch der Amtsdirektor die Notwendigkeit für dieses Thema sehen.“ 

 

Vor-Ort-Demokratie contra Verwaltungsaufwand

Roland Gefreiter als Vorsitzender des Amtsausschusses bestätigt, dass die Reduzierung der Gemeinden auf wenig Interesse anderer Gemeindevertretungen gestoßen sei. Einer Änderung der Amtsstruktur müssten alle Gemeinden zustimmen. Amtsdirektor Marco Kehling erläutert, dass es durchaus „einen gewissen Mehraufwand“ durch die aktuelle Amtsstruktur gebe. „Aber kleinere Haushalte von Gemeinden, die wenig selbst umsetzen können, sind weniger komplex als die der größeren Gemeinden“, sagt er. 

 

Marco Kehling weist auf einen anderen Aspekt bei einer Reduzierung der Gemeinden hin: Wenn es weniger Gemeinden gibt, leide auch die „Vor-Ort-Demokratie“, sagt er. Bürgermeister hätten ihm gegenüber bestätigt, dass sie von den Dorfbewohnern als Bindeglied zwischen Verwaltung und Gemeinde gesehen werden. Ebenso könnten aktuell anstehende Entscheidungen beispielsweise zu Eignungsgebieten für Wind- und Photovoltaikanlagen von den Gemeindevertretungen vor Ort getroffen werden. In größeren Gemeinden gehe hierbei die Nähe zu den örtlichen Gegebenheiten verloren. „Jede Struktur hat Vor- und Nachteile”, resümiert der Amtsdirektor. „In der Summe ist das Solidarprinzip entscheidend.” Hierbei Gerechtigkeit ausrechnen zu wollen, hält er für schwierig. „In Gemeinden mit einem kleinen Haushalt und wenigen Verwaltungsaufgaben ist eben auch weniger Einsatz auf Verwaltungsseite notwendig”, erläutert er. Bei der Größe, der Aktivität und der Komplexität der Stadt Golßen entfalle hingegen mehr Arbeit der Amtsverwaltung auf diese Gemeinde. 

 

Roland Gefreiter treibt vielmehr noch die rechtlich ungeklärte Situation um. „Die Ämterfusion vor über zehn Jahren ist mit Fördermitteln erfolgt”, sagt er. „Was würde das für eine Änderung der heutigen Amtsstruktur bedeuten?” Unter welchen Umständen ist es rechtlich überhaupt möglich, dass eine Gemeinde aus einem Amt austritt? Paragraf 134 der Brandenburger Kommunalverfassung sieht vor, dass für die Änderung von Ämtern eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erforderlich ist, der alle Gemeinden zustimmen müssen. Das hatte das Innenministerium bereits 2021 auf die UBL-Anfrage mitgeteilt. Ronny Schulz behauptet zwar, dass sich die damalige Stellungnahme des Ministeriums im Jahr 2021 auf einen anderen Sachverhalt bezogen habe - nämlich auf den Zusammenschluss von amtsangehörigen Gemeinden. Indes lautete die damalige Anfrage genau so wie das heutige Vorhaben: Die Stadt Golßen wolle sich selbst verwalten, mit einem eigenen hauptamtlichen Bürgermeister und aus dem Amt Unterspreewald austreten. Eine weitere Antwort aus dem Innenministerium vom August 2023 bestätigt die Sichtweise von 2021 erneut.

 

Mehrheit der Gemeinden gegen Austritt Golßens

Mit einem Grundsatzbeschluss lässt der Amtsdirektor die Gemeinden derzeit darüber abstimmen, wie sie zum Ansinnen der UBL- und AfD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Golßen stehen. Eine Mehrheit der Gemeinden hat das Vorhaben bereits abgelehnt. Der Beschlussvorschlag sieht eine Zustimmung und einen Auftrag an den Amtsdirektor vor, einen entsprechenden Vertrag auszuarbeiten. Ronny Schulz stellt indes klar, dass der erneute Beschluss der Stadtverordneten bereits die Erstellung dieses Vertrages vorsieht, und wirft dem Amtsdirektor vor, diesen Auftrag missverstanden zu haben: „Er bittet um Zustimmung (bzw. suggestiv unter Androhung von finanziellen Einbußen) um Ablehnung zu unserem Antrag”, stellt Ronny Schulz fest. Doch Amtsdirektor Marco Kehling verweist auf den Aufwand, den eine Vertragsgestaltung mit sich bringen würde. Allein „für die notwendige Auseinandersetzung aller Vermögenswerte (Objekte, Fahrzeuge, Technik, Lizenzen) und die Betrachtung der Personalgliederung des Amtes Unterspreewald und der Stadt Golßen” müsste aufgrund der Komplexität eine externe Firma beauftragt werden. Kosten seien dafür nicht in den Amtshaushalt eingestellt worden.

 

Dass die Stimmung angespannt ist, lassen nicht nur Vokabeln wie „suggestiv” (stark beeinflussend) oder „Androhung” vermuten, die Ronny Schulz in seiner Stellungnahme verwendet. Er hält das Handeln des Amtsdirektors zudem für „rechtswidrig, da keine Gemeinde in die Entscheidungskompetenzen einer anderen Gemeinde eingreifen darf (fehlende Verbandskompetenz)”. Diese Einschätzung dürfte jedoch durch die Stellungnahme des Innenministeriums entkräftet sein. Für „fragwürdig” hält es Ronny Schulz außerdem, „auf welcher Grundlage der Amtsdirektor die Beschlüsse der anderen Gemeinden herbeiführt, da er sich darin auf einen durch ihn beanstandeten (also schwebend unwirksamen) Beschluss bezieht”. Dieses Argument spräche indes erst recht gegen die Ausarbeitung des Vertrages, weil auch der zweite Beschluss der Stadtverordneten durch den Amtsdirektor beanstandet wurde. Deshalb liegt dieser Beschluss nun der Kommunalaufsicht vor.

 

Kommunalberatung geplant

Der Golßener UBL-Vorsitzende führt weitere Kritikpunkte an, stets belegt durch die seiner Ansicht nach dazugehörigen Paragrafen. Auch die Beschlussvorlagen der UBL-Fraktion sind lang und verweisen auf Paragrafen, Auslegungen und mehr. Manch einer im Umfeld der Golßener Stadtpolitik äußerte Wokreisel gegenüber Zweifel daran, dass die Fraktion ihre Beschlussvorlagen selbst schreibt. Unsere Frage danach hält Ronny Schulz jedoch für unangemessen: „Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist jedem frei zugänglich. Um sie zu lesen, benötige ich kein Jurastudium und kein Geld”, antwortet er weiter. Die Fraktion hätte Fragen „natürlich sehr gern von unserer Amtsverwaltung oder der Kommunalaufsicht beantwortet bekommen”, diese seien jedoch unbeantwortet geblieben. „Aber auch die Möglichkeit der Anfrage beim zuständigen Ministerium steht jedem frei und diese haben wir genutzt.”

 

Bleibt die Frage, wie es weitergeht im Amt Unterspreewald, das vor nicht einmal zwei Jahren den damaligen Amtsdirektor abgewählt hat. Marco Kehling, der Neue, der die Debatte um die Amtsstruktur nun geerbt hat, hofft darauf, dass eine anstehende Beratung durch das Innenministerium für einen „gedeihlichen Dialog” zwischen den Gemeinden sorgt. „Man kann immer noch mehr Dialog führen”, sagt er selbstkritisch. Der bisherige Dialog sei jedoch nicht sehr offen und lösungsorientiert geführt worden. Außerdem verweist er auf das Amtsentwicklungskonzept, das derzeit erstellt wird und Zukunftsfragen des Amtes beantworten soll. Für Marco Kehling bleibt die Frage, ob „eine Eigenständigkeit zielführend und gemeinwohlverträglich ist”. Doch dies sei Gegenstand der anstehenden Beratung. 

 

Entwicklungsausschuss im Schenkenländchen

„Wir wollen so viele Menschen und Themen wie möglich einbeziehen”, sagt Ralf Irmscher, Vorsitzender des Amtsausschusses. Er hat das Amt im vergangenen Jahr von Marco Kehling übernommen, nachdem dieser als neu gewählter Amtsdirektor im Unterspreewald seinen Sitz im Amtsausschuss aufgegeben hatte. Der Entwicklungsbeirat solle dem Amtsausschuss als dem höchsten Entscheidungsgremium im Amt Vorschläge machen – etwa zu Radwegekonzepten, touristischer Entwicklung oder Gesundheitsversorgung. „Es gilt, Stärken und Schwächen herauszuarbeiten”, so Ralf Irmscher. Dazu sollen auch finanzielle Mittel, etwa für externe Experten oder Moderatoren bereitgestellt werden. 

 

Auch im benachbarten Amt Schenkenländchen stellt sich die Frage, ob weniger Gemeinden oder gar eine gemeinsame Gemeindestruktur eine Entlastung für die Amtsverwaltung mit sich brächten. Sechs Gemeinden gibt es dort – im Vergleich zum Unterspreewald eine überschaubare Zahl. Um zahlreiche Fragen der Amtsentwicklung zu diskutieren, wurde kürzlich ein Entwicklungsbeirat gegründet – kein formaler Ausschuss, sondern ein Gremium, dem auch Nicht-Gemeindevertreter angehören können. Aus jeder Gemeinde wurden zwei Vertreter gewählt, die sich nach und nach mit verschiedenen Fragestellungen beschäftigen sollen. 

 

Thema für die Gemeindevertretungen ab 2024

Im Amt Oberspreewald/Lieberose, der dritten Amtsverwaltung im Landkreis, sind solche Diskussionen gar nicht zu vernehmen, berichtet Amtsdirektor Bernd Boschan. „Wir haben es geschafft, gemeinsame Strukturen zu entwickeln”, sagt er. Zwei Verwaltungssitze hat das Amt – in Lieberose und in Straupitz. Alle Fachbereiche mit intensivem Bürgerkontakt sind jeweils in beiden Orten vorhanden, darunter das Einwohnermeldeamt und das Ordnungsamt. Das Bauamt befinde sich in Lieberose, in Straupitz hingegen die Finanzverwaltung. Aus diesen Ämtern sei jeweils eine Person im anderen Amtssitz anzutreffen, so der Amtsdirektor. 

 

„Unsere Struktur ist insgesamt homogener, wir haben nicht den einen zentralen Ort, sondern unsere zwei Schwerpunkt-Gemeinden”, sagt Bernd Boschan. Gleichwohl könnte in der nächsten Wahlperiode eine Diskussion über die Zahl der Gemeinden anstehen. Eine größere Einheit, etwa eine Verbandsgemeinde, berge durchaus Konflikte. „Viele Kompetenzen liegen bei der Gemeindevertretung”, sagt Bernd Boschan. Je größer die Einheit, desto weiter entferne sich die Vertretung von den eigentlichen Dörfern. Zugleich sei es angesichts einer unzureichenden Finanzausstattung der Gemeinden schon heute schwierig, alle Aufgaben zu erfüllen. 

 

Und so bleibt in allen drei Ämtern eine Aufgabe: reden. Es sei „wichtig, dass man nochmal miteinander spricht, auch welche Möglichkeiten der Ersparnis und der Zusammenarbeit bestehen“ würden, sagt Heinz-Peter Frehn, Vorsitzender der Gemeindevertretung von Steinreich, das zum Amt Unterspreewald gehört. Die Steinreicher Gemeindevertreter haben, wie viele andere Gemeinden auch, einer Änderung des Amtes Unterspreewald durch den Austritt der Stadt Golßen nicht zugestimmt. Doch damit, stellen sie fest, sei das Problem ja nicht behoben.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 12. Oktober 2023

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Der Stimme Wirkung verleihen

Maßvoll

aktueller WOCHENKREISEL

Superwahljahr 2024

Kommunal- und Europawahl am 9. Juni

Landtagswahl am 22. September

Gesprächsrunden zur Wahl und
Alle Infos

Veranstaltungen

Brandenburgisches Sommerkonzert 2015 (13)

#dahmespreewald

Socialmedia