[mit Update: Ergebnis der Einwohnerbefragung Golßen] Mehrheiten für ein Ziel zu gewinnen, ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Doch zunehmend scheint es dabei auf Lautstärke statt auf Argumente anzukommen. Ein Muster, das derzeit unter anderem in Teupitz und Golßen zu beobachten ist.
Von Dörthe Ziemer
„61,75 Prozent der Einwohner halten die Abstimmung für unnötig und vertrauen auf den Verwaltungsprozess. Das zeigt, dass die, die am lautesten schreien, nicht immer in der Mehrheit sind“, schrieb eine Bürgerin zum Ergebnis der Einwohnerbefragung in Teupitz zum Thema Windpark auf der Seite der Stadtverordneten-Fraktion „Gemeinsam gestalten“, der auch Bürgermeisterin Manuela Steyer angehört. Der Kommentar ist inzwischen von der Seite verschwunden. Die Fraktion „Gemeinsam gestalten“, die einen Windpark im Gemeindegebiet vehement ablehnt, wertet das Ergebnis der Befragung als „klares Stimmungsbild zum geplanten Windparkprojekt. Auch wenn die Befragung nicht rechtlich bindend ist, stellt sie doch eine wertvolle Orientierung dar“.
Teupitz: Kein Quorum für Befragung
Die Fraktion „Bürgernettzwerk”, die einem Bebauungsplan für den Windpark offen gegenübersteht, hätte sich für die Einwohnerbefragung „mehr Kontext” in der Fragestellung gewünscht. „Viele Bürger wüssten gern, um welche Bedingungen es geht, wenn über einen Windpark entschieden wird“, sagt der Fraktionsvorsitzende Dirk Schierhorn. Er liest das Abstimmungsergebnis so: Gut ein Drittel der Wahlberechtigten sei ausdrücklich dagegen, der Rest habe eben nicht abgestimmt oder sei dafür. Er kritisierte außerdem, dass kein Quorum festgelegt wurde: „Ab welcher Teilnehmerzahl nehmen wir das Ergebnis ernst?“
„61,75 Prozent der Einwohner halten die Abstimmung für unnötig und vertrauen auf den Verwaltungsprozess.“
Teupitzer Bürgerin
38,75 Prozent der Wahlberechtigten ab 16 Jahren hatten in vier Abstimmungslokalen an der Teupitzer Befragung teilgenommen, davon sprachen sich 91,9 Prozent gegen einen Windpark aus – also insgesamt 35,6 Prozent der Wahlberechtigten. Zum Vergleich: Für einen Bürgerentscheid nach Brandenburgischer Kommunalverfassung braucht es ein Quorum von mindestens 25 Prozent, d.h. das Votum in einer Sache muss mindestens von einem Viertel der Wahlberechtigten abgegeben werden. Der Bürgerentscheid ist formal aufwändiger und im Vergleich zur Einwohnerbefragung rechtlich bindend. Bei der Wahl eines Bürgermeisters oder Landrates gilt ein Quorum von 15 Prozent der Wahlberechtigten.
Was genau die 61,75 Prozent der Teupitzer bewogen hat, nicht an der Abstimmung teilzunehmen, ist naturgemäß nicht bekannt. Es könnte Desinteresse in der Sache oder an Politik insgesamt sein oder der Wunsch, dass die Stadtverordneten ihr Mandat angemessen ausüben mögen, oder dass, wie im Kommentar geschrieben, die Sache nach Recht und Gesetz entschieden werde. Die Abwesenheit an der Abstimmungsurne könnte auch schlicht in Urlaub, Krankheit oder Arbeit begründet gewesen sein. Denn eine Briefwahl ist laut Einwohnerbefragungssatzung der Stadt Teupitz nicht möglich.
Golßen stimmt am Sonntag über Stadtfest-Spende ab
Auch in Golßen wurde darum gerungen, welche Bedingungen für die am Sonntag anstehende Einwohnerbefragung gelten. Es geht allerdings nicht um Windkraft, sondern um die Stadtfest-Spende des als rechtsextremistisch eingestuften AfD-Politikers und ehemaligen Golßener Stadtverordneten Hans-Christoph Berndt. Die Fraktion „Gemeinsam für Golßen“ und mit ihr viele weitere Menschen, u.a. von der Initiative „Golßen für alle“, hatten sich dagegen ausgesprochen, dass die Spende eines Rechtsextremen angenommen wird und dieser damit namentlich auf dem Stadtfest-Flyer erscheint. Die Fraktionen Unabhängige Bürgerliste (UBL) und AfD wie auch viele weitere Menschen in und um Golßen sahen darin kein Problem, sie sprachen von einer „Privatspende“.
Ein Antrag der Fraktion „Gemeinsam für Golßen“, dass die Spende zurückgegeben wird, bekam in der Stadtverordnetenversammlung am 29. September mit 8:8 Stimmen keine Mehrheit. Allerdings hatte Hans-Christoph Berndt dabei mit abgestimmt, er hätte sich jedoch nach Ansicht der Kommunalaufsicht für befangen erklären müssen. Kurz danach gab er sein Stadtverordnetenmandat zurück, seine Befangenheit würde für eine wiederholte Abstimmung keine Rolle mehr spielen. Für befangen hatte sich wiederum Andrea Schulz erklärt, weil sie Nachteile durch etwaiges Abstimmungsverhalten befürchtete. Daraufhin übernahm Lars Kolan als stellvertretender Bürgermeister die Sitzungsleitung und hätte die Befangenheit von Hans-Christoph Berndt zur Abstimmung stellen können.
In derselben Sitzung, die durch die Bürgermeisterin aufgrund ihrer eigenen Abwesenheit und die der Protokollantin am 22. September um eine Woche verschoben worden war, wurde über eine Einwohnerbefragung zum Thema samt Selbstbindung der Stadtverordneten an das Ergebnis abgestimmt. Waren sich die Stadtverordneten noch einig darüber, dass dies so stattfinden solle, so gingen die Meinungen über das Wie auseinander. Alle Vorschläge der Fraktion „Gemeinsam für Golßen“, die von der UBL-Fraktion beabsichtigte Durchführung zu ändern, fanden keine Mehrheit. Dazu gehörten die Einrichtung eines zweiten Abstimmungslokals, eine mögliche Abstimmung per Brief, eine Änderung der Abstimmungszeit bzw. die Möglichkeit der vorfristigen Abstimmung in der Verwaltung sowie die Umformulierung der Fragestellung. Die Fraktion wollte erreichen, dass Hans-Christoph Berndt in der Fragestellung als „vom Verfassungsschutz des Landes Brandenburg aIs gesichert rechtsextrem eingestuft“ benannt wird.
Es gibt „keine rechtlichen Konsequenzen für die Einstufung als 'gesichert rechtsextrem'“.
Andrea Schulz, Bürgermeisterin von Golßen
Ronny Schulz, Fraktionsvorsitzender der UBL, betonte, ihm sei es wichtig sei, dass die betreffende Person genannt werde und nicht eine Beschreibung einer Person. Vincent Fuchs, Vorsitzender der AfD-Fraktion, sah in dem Umformulierungsantrag laut Protokoll „eine Vorverurteilung“. Bürgermeisterin Andrea Schulz (für die UBL angetreten) verwies demnach darauf, dass es „keine rechtlichen Konsequenzen für die Einstufung 'gesichert rechtsextrem'“ gebe. Es stehe „den Stadtverordneten nicht zu, dies rechtlich zu bewerten“, sie bitte „um Neutralität“, wird sie im Protokoll zitiert. Der Durchführungsbeschluss für die Einwohnerbefragung fand schließlich eine Mehrheit von neun Stimmen von UBL, AfD sowie der Bürgermeisterin. Die acht Stadtverordneten der Fraktion „Gemeinsam für Golßen“ stimmten dagegen.
Klares Quorum in Golßen: 15 statt 25 Prozent
Nun dürfen die Golßener am Sonntag, 2. November, von 8 Uhr bis 18 Uhr im Marstall am Schloss über die Rückgabe der Spende abstimmen. In Golßen gilt übrigens ein Quorum von 15 Prozent, nicht, wie ursprünglich vorgesehen, von 25 Prozent „analog eines Bürgerentscheides“, wie es in der ursprünglichen Fassung der Vorlage hieß. Warum dies geändert bzw. dem zugestimmt wurde, haben weder der Vorsitzende der einreichenden UBL-Fraktion noch die beiden anderen Fraktionsvorsitzenden beantwortet. Bürgermeisterin Andrea Schulz teilte mit, dass das Quorum von 15 Prozent an das erforderliche Quorum bei einer Bürgermeisterwahl angelehnt sei. „Ich halte dieses Quorum für angemessen. Weshalb sollten die Anforderungen an eine Einwohnerbefragung höher angesetzt werden, als bei der Wahl des Stadtoberhauptes?“
Ergebnis der Einwohnerbefragung in Golßen
Rund 70 Prozent der abstimmenden Menschen haben am 2. November dagegen gestimmt, dass die Stadtfest-Spende des als rechtsextremistisch eingestufen AfD-Politikers und ehemaligen Golßener Stadtverordneten Hans-Christoph Berndt zurückgegeben wird. Die Beteiligung an der Befragung betrug 33,6 Prozent der 2.164 Wahlberechtigten. Das von den Stadtverordneten gesetzte Quorum von 15 Prozent wurde mit 23,5 Prozent mehr als erreicht. Exak 508 Menschen stimmten gegen die Rückgabe, 217 dafür.
Quelle: Stadt Golßen
Was Teupitz und Golßen verbindet, ist nicht nur die Mehrheitskonstellation in der Stadtverordnetenversammlung, die häufig nur eine Stimme Unterschied beträgt. Die Diskussionen sind von gegenseitigen Unterbrechungen, Redezeitbegrenzungen und -verletzungen geprägt. Man gibt sich gegenseitig Hinweise zur Einhaltung rechtlicher Vorschriften – selten in aller Vollständigkeit und Konsequenz. In der Golßener Stadtverordnetenversammlung ist die Stimmung seit der Debatte über die Stadtfest-Spende angespannt, nicht zuletzt, weil sich die Bürgermeisterin durch Karikaturen Dritter angegriffen sah.
Golßen & Teupitz: Mehrheitskonstellationen und Sitzungsstil
In beiden Gremien ist beispielsweise zu beobachten, dass die Berichte der Bürgermeisterinnen immer wieder für umfangreiche Stellungnahmen in der Sache genutzt werden. In Teupitz bekam sogar die Bürgermeister-Fraktion in diesem Tagesordnungspunkt das Wort, als es um Argumente gegen den Windpark ging. Üblich sind – so die Praxis in anderen Gemeindeparlamenten wie auch dem Kreistag – in dem Tagesordnungspunkt „Bericht der Bürgermeisterin“ überparteiliche Sachinformationen der obersten Repräsentantin der Stadt.
Auch andere Tagesordnungspunkte werden immer wieder überdehnt, etwa in der Golßener Stadtverordnetenversammlung am 7. August – kurz vor dem Stadtfest. Da verlas Hans-Christoph Berndt im Punkt „Anfragen zum Bericht der Bürgermeisterin“ einen langen Brief einer Uckermärkerin an die Landtagsabgeordnete Nadine Graßmel (SPD), der einer Abrechnung mit der Landes- und Bundespolitik gleichkam. Dem Einwand von Lars Kolan, Vorsitzender der Fraktion „Gemeinsam für Golßen“, dass im Vortrag des AfD-Stadtverordneten der Bezug zum Thema fehle, wurde nicht stattgegeben, der Brief wurde bis zum Ende verlesen. Es folgte lauter Applaus aus dem Publikum, was Helmut Hummel von der Fraktion „Gemeinsam für Golßen“, mit Verweis auf die Geschäftsordnung unterbunden wissen wollte. Die Bürgermeisterin stimmte ihm zu, vermochte es aber im Fortgang nicht, dauerhaft für Ruhe zu sorgen. Sie merkte an, dass die Geschäftsordnung „rechtlich nur für Stadtverordnete“ gelte. Allerdings nimmt Paragraf 4 explizit auf Zuhörer Bezug: „Zuhörer sind nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich an den Beratungen zu beteiligen. Sie dürfen auch die Beratung nicht stören und keine Zeichen des Beifalls oder Missfallens geben.“
Einer der ersten, die am 7. August im Golßener Sitzungssaal lautstark applaudierten, war Reinhard Golibersuch, Ortsvorsteher aus Freidorf (Gemeinde Halbe), bekennender Gegner des Windparks zwischen Teupitz und Halbe sowie in den 1980er Jahren in der Westberliner Neonazi-Szene unterwegs. Sein Besuch habe dem „legitimen Anliegen“ gedient, „öffentliche Anteilnahme, Aufmerksamkeit und Solidarität gegenüber dem zu beobachtenden Versuch einer politischen und medialen Stigmatisierung einzelner Personen und Themen zu zeigen. Demokratie lebt von Teilhabe – nicht von Zutrittsbeschränkungen“, teilt er auf Anfrage mit. Durch seine Anwesenheit wie auch die zahlreicher weiterer externer Besucher, darunter Kreistagsmitglieder und Ortsbürgermeister benachbarter Gemeinden, bekamen einige Golßener keinen Zutritt mehr zum vollen Sitzungssaal. Auch Medienvertreter mussten mit Nachdruck auf den Öffentlichkeitsgrundsatz verweisen, um überhaupt eingelassen zu werden.
Genügend Zeichen des Beifalls oder Missfallens hatte es bereits im Vorfeld der August-Sitzung gegeben. Dort hatte die Initiative „Golßen für alle“ zu einer Demonstration aufgerufen, gekontert von einer Gegendemo, an der zahlreiche AfD-Mitglieder bzw. -Sympathisanten teilnahmen. Zudem gab es weitere Zuschauende, die sich keiner Seite sichtbar zuordnen wollten. Beide Seiten, so kann man es zusammenfassen, bezichtigten sich des Hasses und der Hetze, der mangelnden Differenzierung und fehlenden Wahrnehmung von Sorgen und Bedürfnissen. Zu beobachten war, dass auf beiden Seiten zahlreiche Nicht-Golßener zum Demonstrieren gekommen waren. Doch Lautstärke und gefühlte Mehrheiten lassen sich nicht eins zu eins zu Mehrheiten in gewählten Gremien umwandeln.
Mini-Wahlkampf in Golßen
Vielleicht haben sich auch deshalb die Golßener Stadtverordneten für die Einwohnerbefragung entschieden. Kurz vor der Abstimmung an diesem Sonntag wurde in einem Mini-Wahlkampf versucht, Mehrheiten zu mobilisieren. Die Initiative „Golßen für alle“ wollte mit einem Flyer sowie einem Anschreiben, das von dem Golßener Michael Goltze sowie weiteren Menschen aus Golßen und anderen Kommunen unterzeichnet wurde, über die Einwohnerbefragung aufklären. Die Fragestellung lasse darüber im Unklaren, dass Hans-Christoph Berndt vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft sei, teilt die Luckauerin Jessica Haß als Sprecherin der Initiative mit. „Von Seiten der Stadt gibt es bislang keine vollständigen Informationen zur Abstimmungsfrage, insbesondere über die politische Rolle Berndts und die Tatsache, dass wir, die Initiative Golßen für Alle, genügend Spenden gesammelt haben, um die Spende auszulösen“, heißt es auf deren Homepage.
„Von Seiten der Stadt gibt es bislang keine vollständigen Informationen zur Abstimmungsfrage, insbesondere über die politische Rolle Berndts.“
Initiative „Golßen für alle“
Die UBL Golßen nannte „Golßen für alle“ in einem Facebook-Post offenbar mit Blick auf den Wohnort der Sprecherin „eine Luckauer Initiative“, deren Flyer „bei vielen Golßenern für Verunsicherung gesorgt“ habe. Bürgermeisterin Andrea Schulz habe betont, dass es „keine echte oder unechte Bürgerbeteiligung“ gebe. Die Spende von Hans-Christoph Berndt sei noch nicht an den Veranstalter ausgezahlt worden. „Die Einwohnerbefragung betrifft lediglich die Spende für das diesjährige Stadtfest, für künftige Spenden soll eine Richtlinie erarbeitet werden. Dabei wird man natürlich auch die Erfahrungen aus diesem Jahr einfließen lassen.“
Gezeigt wird zu diesem Post ein Informationsschreiben der Bürgermeisterin „für die Stadt Golßen“, in dem zwar einiges zur Person Hans-Christoph Berndt erläutert wird, jedoch nichts über seine Einstufung durch den Verfassungsschutz. Zudem ist die Feststellung, er sei Stadtverordneter, mit der Rückgabe seines Mandats hinfällig. In der öffentlichen Bekanntmachung über die Einwohnerbefragung, veröffentlicht am 2. Oktober im Amtsblatt des Amtes Unterspreewald, wird auf die Einstufung des Verfassungsschutzes verwiesen wie auch auf die Tätigkeit Berndts als Stadtverordneter. Auf den gleichen Tag ist die Einladung zur Stadtverordnetenversammlung am 13. Oktober datiert mit dem Tagesordnungspunkt „Verpflichtung neuer Mitglieder“ – infolge der Mandatsrückgabe von Hans-Christoph Berndt.
Kommt doch noch ein "verbindlicher" Beschluss in Teupitz?
Zurück nach Teupitz, wo die Abstimmung über den Windpark von zahlreichen Info-Veranstaltungen und Kommunikationskanälen der Bürgerinitiative „Rettet den Naturpark Dahme-Heideseen“, einer Podiumsdiskussion des Kreisverbandes von Bündnis 90/Grüne in Halbe sowie einer umfangreichen Online-Kommunikation des Investors Energiequelle begleitet worden war. Nur in der Stadtverordnetenversammlung durfte der Investor, wie von der Fraktion „Bürgernettzwerk“ vorgeschlagen, nicht mehr sprechen. Doch ob mit oder ohne Einwohnerbefragung: Die Stadtverordnetenversammlung hat kein formales Entscheidungsmandat, auch wenn die Fraktion „Gemeinsam gestalten“ das gern verschweigt. Formal besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in der anstehenden und gesetzliche vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung einzubringen. „Bereits im Vorfeld dieser an uns herangetragene entscheidungsrelevante Informationen sind im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes ebenso zu berücksichtigen”, teilt das Landesumweltamt mit.
Nun möchte die Fraktion „Gemeinsam gestalten“ am Montag beschließen, dass sich die Stadtverordnetenversammlung gegen den Windpark aussprechen möge und dass die Stadt aufgefordert werde, diese „ablehnende Haltung gegenüber den zuständigen Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie der Projektgesellschaft verbindlich zu vertreten“. Was genau „verbindlich“ nach einer rechtlich nicht bindenden Einwohnerbefragung ohne beschlossenes Quorum heißt, wird vielleicht am Montag erklärt. Die Stadt Teupitz habe dann „eine gute Zukunft“, sagte Bürgermeisterin Manuela Steyer nach der Einwohnerbefragung, „wenn alle an einem Strang ziehen und die demokratische Gemeinschaft vor Ort im Rahmen einer offenen Diskussion zu einem gemeinschaftlich tragbaren Ergebnis kommt“. Was „alle“ bedeutet, dürfte angesichts der Willensbekundung von gut einem Drittel der wahlberechtigten Einwohner ebenfalls erklärungsbedürftig sein.
Die Sache mit den Mehrheiten – sie bleibt also kompliziert. Vor Ort lässt sie sich derzeit gut beobachten und vor allem: mit den gegebenen Mitteln mitgestalten. Bei vielen gewählten Vertretern aller Fraktionen scheinen derweil die Nerven zunehmend blank zu liegen – dieser Eindruck drängt sich aus den vielen langen Sitzungen immer wieder auf.