Für 55 Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet zwischen Teupitz und Halbe hat der Investor nun einen Antrag auf Genehmigung gestellt. Über diesen entscheidet jedoch nicht die Kommune. Mitgestalten kann sie nur über einen B-Plan, der von Gegnern indes abgelehnt wird.
Von Dörthe Ziemer
Windenergie im Landschaftsschutzgebiet – das kann man aus vielen Gründen ablehnen, wie es die Bürgerinitiative „Rettet den Naturpark Dahme-Heideseen“ tut. Der Argumente auf der Contra- ebenso wie auf der Pro-Seite gibt es viele, und sie werden mit Leidenschaft vorgetragen. Demgegenüber steht die rechtliche Situation: Danach können seit 2023 Windenergieanlagen grundsätzlich auch in Landschaftsschutzgebieten (LSG) errichtet werden. Dies gilt zumindest so lange, bis der jeweilige Flächenwert laut Bundesgesetzgebung („Windenergieflächenbedarfsgesetz“) erreicht wurde (siehe Info-Kasten). Der Investor Energiequelle hat nun zum 30. Juni – in Abstimmung mit und Auftrag des Eigentümers, der Hatzfeld-Wildenburg’schen Verwaltung – einen Antrag auf Genehmigung der Windkraftanlagen zwischen Teupitz (29 Windräder) und Freidorf / Halbe (26 Windräder) beim Landesumweltamt gestellt.
Info-Kasten: Die rechtliche Situation
Nach dem so genannten Zwei-Prozent-Flächenziel des Bundes ist Brandenburg verpflichtet, bis zum Jahr 2027 1,8 Prozent seiner Landesfläche für die Windenergie auszuweisen, bis 2032 sind es 2,2 Prozent. Auch in der Energiestrategie 2040 des Landes Brandenburg sind diese 2,2 Prozent enthalten. Sie sieht ein Ausbauziel der Windenergie von 11.500 Megawatt bis zum Jahr 2030 und 15.000 Megawatt bis zum Jahr 2040 vor. Aktuell sind es rund 9.000 Megawatt.
Vor diesem Hintergrund dürfen seit 2023 auch in Landschaftsschutzgebieten (LSG) Windkraftanlagen errichtet werden. LSG haben in Brandenburg einen Flächenanteil von knapp 40 Prozent der Landesfläche. Mehr hat nur Nordrhein-Westfalen mit knapp 43 Prozent, deutschlandweit sind es knapp 30 Prozent. „Angesichts des notwendigen Ausbaus der Windenergie an Land ist ein generelles Freihalten von Landschaftsschutzgebieten schwer vermittelbar“, kommentiert das aus Landesmitteln finanzierte Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) die gesetzliche Neuerung. Nach seiner Einschätzung verhalten sich Natur- und Energieverbände „uneinheitlich“ dazu.
Für die Ausweisung von Windvorranggebieten aufgrund dieser rechtlichen Grundlagen sind die Regionalen Planungsgemeinschaften zuständig. Im Fall von Teupitz und Halbe, zwischen denen sich das geplante Vorhaben erstreckt, ist das die Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald. Deren Teilregionalplan Windenergie von 2016 ist jedoch nicht in Kraft, weil ihn das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit fünf Urteilen im Jahr 2019 für unwirksam erklärt hat. Im dritten Quartal 2025 soll nun der 2. Entwurf eines neuen Teilregionalplans ausgelegt werden. Der erste Planentwurf brachte 470 Stellungnahmen mit über 4.000 Einzeleinwänden, die geprüft und teils in den zweiten Entwurf eingearbeitet wurden.
Bis ein neuer Windenergie-Plan in Kraft oder bis die Flächenziele erreicht sind, gelten Windräder als priorisierte Bauvorhaben, auch im Außenbereich oder eben, seit 2023, in Landschaftsschutzgebieten.
Alle Vorhaben im Bereich Windenergie durchlaufen einen Genehmigungsprozess beim Landesumweltamt (LfU). Dabei werden verschiedene Aspekte wie Fragen des Immissionsschutzes, die Vorschriften des Natur- und Artenschutzrechts, des Bauordnungs- und des Bauplanungsrechts geprüft. Bis 30. Juni bestanden laut einer EU-Verordnung bei diesem Genehmigungsprozess Erleichterungen, und zwar nur, wenn eine Privilegierung gegeben oder ein Windvorranggebiet bereits ausgewiesen ist.
Im Rahmen des Genehmigungsprozesses holt das LfU das so genannte gemeindliche Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch ein. Kommunen können also nicht für oder gegen das Vorhaben insgesamt sein, sondern sie dürfen aus bestimmten bauplanungsrechtlichen Gründen ihr Einvernehmen versagen. Diese möglichen Gründe sind in den Paragrafen 31, 33, 34, 35 Baugesetzbuch festgelegt. Ist das Einvernehmen der Gemeinde nach Ansicht des LfU rechtswidrig versagt worden, kann es dieses durch ein eigenes Einvernehmen ersetzen.
Mittels Bebauungsplan (B-Plan) kann die Gemeinde festlegen, wie bauliche Vorhaben konkret umgesetzt werden sollen (Anzahl von Windrädern, Abstände usw.). Ein baurechtlich grundsätzlich zulässiges Vorhaben kann sie damit allerdings nicht verhindern.
Darüber hinaus können Kommunen über die Bauleitplanung von vornherein selbst festlegen, wo Windenergie ihren Platz haben soll. Zu den Planungskriterien gehören neben Naturschutz-fachlichen Belangen und Abständen zu Wohnsiedlungen auch Fragen des Denkmalschutzes, Trinkwasserschutzgebiete, Abstände zu Gewerbe- und Industriegebieten sowie Straßen und Gewässer. Die Aufstellung einer Bauleitplanung dauert üblicherweise mehrere Jahre.
Einen Regionalplan für Windkraft gibt es bei der Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald aktuell nicht (siehe Info-Kasten), die Entwurfsplanungen sehen bislang für das Gebiet zwischen Teupitz und Halbe keine Windvorranggebiete vor. Unter anderem auf diesen Umstand beruft sich die Bürgerinitiative (BI) mit ihrer Kritik. Und auch darauf, dass der Investor – die Energiequelle GmbH aus Kallinchen – zum 30. Juni den Antrag auf Genehmigung stelle, um die Erleichterungen zu nutzen. Auch weitere Argumente gegen Windkraft trägt die BI mit Leidenschaft vor: Windräder im Wald würden diesen schädigen, im Teupitzer Seengebiet nehme der Tourismus Schaden.
„Sie rennen nur dem Geld hinterher.“
Matthias Rackwitz, BI „Rettet den Naturpark Dahme-Heideseen“
Eine realistische Einschätzung der Gefahren durch Investor und Eigentümer sei nicht zu erwarten, kritisiert die BI. Schließlich stehe für sie eine „Vertausendfachung der Ertragserwartung“ in Aussicht: Sie „rennen nur dem Geld hinterher“, sagte Matthias Rackwitz von der BI, zugleich Vorsitzender des Nabu Dahme-Spreewald, im Juni in der Stadtverordnetenversammlung in Teupitz. Auch Bürgermeisterin Manuela Steyer wehre sich „mit Vehemenz gegen privatwirtschaftliche Interessen“, wie sie in ihrem Bericht in dieser Sitzung ausführte. Man fühle sich dem „Wohl der Gemeinde Halbe und nicht den Interessen der Windkraftindustrie und deren Nutznießern verpflichtet“, führte derweil Gerald Kamin von der Halber Fraktion „Bündnis Bürgerwille und Naturpark“ im November 2024 in der Gemeindevertretersitzung aus.
Pauschale Kapitalismus-Kritik als Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels also? Sie reiht sich ein in die lautstark und emotional vorgetragenen Proteste der Teupitzer und Halber Windkraftgegner. Diese täuschen zuweilen jedoch darüber hinweg, dass die Teupitzer Stadtverordnetenversammlung und die Gemeindevertretung in Halbe die Windkraftprojekte nicht grundsätzlich via Mehrheitsbeschluss ablehnen können. Da hilft es auch nicht, wenn sich ganze Fraktionen und Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin für oder gegen das Projekt vor ihrer Haustür aussprechen.
Vielmehr wird nun, da die Anträge auf Genehmigung beim Landesumweltamt (LfU) gestellt sind, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Gemeinde um ihr Einvernehmen gemäß Baugesetzbuch ersucht. Das heißt, in bestimmten, festgelegten Punkten (siehe Info-Kasten) kann die Gemeinde feststellen, dass das Vorhaben unvereinbar etwa mit Schutzzielen oder ähnlichem sei. Dies wiederum prüft das LfU. Kommt es zu dem Schluss, dass die Versagung des Einvernehmens rechtswidrig ist, kann es als Landesbehörde das versagte Einvernehmen ersetzen und das Investitionsvorhaben genehmigen. Sind die Einwände der Kommune berechtigt, so führt das zu einer Ablehnung des Genehmigungsantrags.
„Man projektiert nicht ohne Grund, wenn man das Potenzial sieht.“
Steffen Schminder und André Klaiber, Projektentwickler bei Energiequelle
Allerdings sind bis zu einem solchen Antrag bereits viele Planungsschritte und „erhebliche Investitionen“ unternommen worden, wie Steffen Schminder und André Klaiber, Projektentwickler bei Energiequelle, berichten. Sie zeigen sich zuversichtlich, dass die Genehmigung erteilt werde. „Man projektiert nicht ohne Grund, wenn man das Potenzial sieht“, sagen sie. Die infrage stehenden Flächen befänden sich in einem „relativ artenarmen Kiefernforst“. In diesem würden Freiflächen und bestehende Wege genutzt, um so wenig wie möglich roden zu müssen. Pro Windrad würden lediglich 0,15 Hektar Fläche gerodet, statt üblicherweise 0,3 bis 0,5 Hektar.
Die Abstände zur Wohnbebauung seien auf mindestens 1.600 Meter erweitert worden, mehr als gesetzlich vorgesehen, führt Energiequelle auf der Homepage aus. Die Motivation des Eigentümers, die Waldflächen für Windkraft zur Verfügung zu stellen, begründete Geschäftsführer Rüdiger Hunke in der Stadtverordnetenversammlung im Juni damit, dass man Wald erhalten wolle und dafür dem rasant fortschreitenden Klimawandel etwas entgegensetzen müsse.
Nach wie vor, so betonen Investor und Eigentümer, wünschten sie sich, dass die Stadt Teupitz durch einen B-Plan (siehe Info-Kasten) ihre Gestaltungshoheit sichere. In einem B-Plan könnten Abstände, Zahl der Windräder und mehr festgelegt werden – über die gesetzlich verpflichtende Zahlung einer Beteiligung an den Erträgen nach Paragraf sechs des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und den zusätzlich möglichen Wind-Euro hinaus. „Mit der Nichtanwendung der Instrumente der Bauleitplanung verzichtet die Stadt Teupitz darauf, die berechtigten Interessen ihrer Bürger zur Geltung zu bringen und untereinander abzuwägen“, schreibt Rüdiger Hunke in einem Brief an die BI.
Doch die Teupitzer Fraktion „Gemeinsam gestalten“, zu der Bürgermeisterin Manuela Steyer gehört und die mit sieben Mitgliedern die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung hält, zeigt sich wenig redebereit. In Halbe wiederum hat die „Bürgerfraktion“ mit sieben Sitzen eine Mehrheit gegenüber der Fraktion „Bündnis Bürgerwille und Naturpark“ (4 Sitze) sowie dem Bürgermeister Sandro Kracht und einem fraktionslosen Mitglied. Dort wurde mit den Stimmen der „Bürgerfraktion“ ein Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan für den Windpark bei Halbe bereits Ende 2023 gefasst und Ende 2024 bestätigt.
Wer nun zwischen Pro- und Contra-Argumenten, gesetzlichen Regelungen und geschaffenen Tatsachen Orientierung für die eigene Positionierung sucht, dem sei ein Blick auf die Prozesse der vergangenen Wochen empfohlen – und dabei die Antwort auf die Frage, wie redlich sich alle Beteiligten verhalten. So berichtet Dirk Schierhorn, Fraktionsmitglied bei der Teupitzer Fraktion „Bürgernettzwerk“, dass in seiner Straße Fotos von vermeintlichen Besuchern mit vermeintlichem Energiequelle-Kennzeichen aufgenommen wurden (es sei indes ein Versicherungsvertreter eines Nachbarn gewesen). Zudem hätten Mitglieder der BI vor einem Termin bei Energiequelle in Kallinchen beobachtet, welche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung das Haus dort betreten.
„Leider deckt sich unser Bestreben mit den Inhalten der AfD.“
Lisa Wegener, BI „Rettet den Naturpark Dahme-Heideseen“
Lisa Wegener, die auf der Homepage der BI als Kontakt aufgeführt ist, streitet einen Zusammenhang dieser Vorfälle zur BI ab und könne nicht für das Verhalten Einzelner „aus privaten Gründen“ sprechen. Matthias Rackwitz, ebenfalls Mitglied der BI, teilt derweil mit, dass Lisa Wegener „nicht ohne Rücksprache im Namen der BI spricht“. Die von Dirk Schierhorn erhobenen Vorwürfe streitet er nicht ab. Stattdessen ist er in einer E-Mail an Wokreisel darauf bedacht, nicht mit der AfD in Verbindung gebracht zu werden. Auch Lisa Wegener geht ohne konkrete Anfrage unsererseits darauf ein: Mit der AfD habe man nichts zu tun, sie selbst rechne sich eher der Linken zu. In Bezug auf die Windkraft-Proteste sagt sie: „Leider deckt sich unser Bestreben mit den Inhalten der AfD.“
Immer wieder beziehen sich die Gegner der aktuellen Windkraftprojekte, die übrigens immer noch gern von „rund 80“ oder den früher geplanten 74 Anlagen sprechen, auf den „Mehrheitswillen der Bevölkerung“. Dieser sei in Freidorf und Oderin mittels informeller Befragung festgestellt worden. Dort hatten die Ortsvorsteher bzw. -beiräte eine Befragung durchgeführt, die sich allerdings weder an (noch nicht bestehenden) Regelungen der Hauptsatzung noch an der Brandenburgischen Kommunalverfassung orientierten. Die teilnehmenden Einwohner hatten sich mehrheitlich gegen Windkraft- und Solarenergie im Gemeindegebiet ausgesprochen. Ob sie allerdings auch die daraus resultierenden Einnahmen für die Gemeindekasse ablehnen, wurden sie nicht gefragt. In Teupitz stünden nach Angaben des Investors rund 16 Millionen Euro in 30 Jahren zur Verfügung, in Halbe rund 21 Millionen Euro in ebenfalls 30 Jahren. Die Befragungen sind nicht rechtlich nicht bindend, und sie helfen der Gemeindevertretung auch nicht bei ihren beschränkten Entscheidungsmöglichkeiten weiter (siehe oben).
Interessant zu beobachten war in der Teupitzer Stadtverordnetenversammlung, wie intensiv Bürgermeisterin Manuela Steyer ihren üblichen Bericht zu Beginn der Sitzung nutzte, um Stimmung gegen den Investor zu machen. In der Funktion als Bürgermeisterin und Sitzungsleiterin ist eigentlich neutrales Auftreten üblich, sie erteilte jedoch bereits in diesem Bericht ihrer Fraktion das Wort, während später die Redezeiten begrenzt waren. Zudem gab es während der gesamten Sitzung, zu der auf Antrag der beiden Fraktionen sowohl der Investor und der Eigentümer, als auch die BI und der Nabu eingeladen waren, keine Informationen zu den tatsächlichen Entscheidungsoptionen der Stadtverordneten. Warum dies nicht erfolgte, darauf antwortete die Bürgermeisterin auf unsere Nachfrage hin nicht.
Ihr Fraktionsmitglied Theres Philipp berichtete indes von einem Informationsaustausch mit dem Luckauer Klimaschutzmanager. Neben positiven Aspekten wie zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für Gebäudesanierungen oder Vereinsleben habe dieser von negativen Auswirkungen berichtet. So sei, führte Theres Philipp aus, der Tourismus in Region zurückgegangen, auch seien Grundstückspreise gefallen. Die Leistung aus Windkraft verpuffe in Luckau, weil keine Leitungen vorhanden seien. Es gebe Spannungen zwischen den Ortsteilen, je nachdem, wie stark sie betroffen seien.
Dass Tourismus zurückgegangen und Grundstückspreise gefallen seien, bestätigt Luckaus Bürgermeister Gerald Lehmann nicht. Er teilt mit, „dass sich die Besucherzahlen der Stadt Luckau nicht rückläufig entwickelt haben und ausweislich des Grundstückmarktberichtes auch keine Tendenz auf fallende Grundstückspreise erkennbar ist“. In Duben etwa, das mit dem Windpark Dubener Platte besonders betroffen ist, ist der Bodenrichtwert in den vergangenen fünf Jahren von 25 Euro auf 35 Euro gestiegen, in der Kernstadt von Luckau von 70 Euro auf 90 Euro.
„Wir wollen bestimmen, wo die Räder stehen.“
Uwe Vogt, Ortsvorsteher von Gießmannsdorf und Stadtverordneter von Luckau
Derweil ist Luckau ein ganz gutes Beispiel dafür, wie sich offene Kommunikation mit dem Investor auszahlt. Emotionen müsse man von vornherein aus der Debatte herausnehmen und mit den Windenergiefirmen über die Vorteile für die Kommunen verhandeln, sagt beispielsweise der Stadtverordnete Uwe Vogt, zugleich Ortsvorsteher von Gießmannsdorf. „Wir wollen bestimmen, wo die Räder stehen“, sagte er in der WOhnzimmer-Runde über „Entscheidungen in der Lokalpolitik“. Inzwischen sei ein Nahwärmenetz in Koppelung mit Windkraftanlagen im Gespräch: ein handfester Vorteil für Bürger.
Zudem macht sich Luckau beim Thema „Grüner Wasserstoff“ auf den Weg, quasi als Speicher- und Transport-Option für Windenergie. Ende des vergangenen Jahres hat die Stadtverordnetenversammlung durch die Änderung eines B-Plans die Voraussetzungen geschaffen, Genehmigungen für Windräder, die künftig grünen Wasserstoff produzieren sollen, beantragen zu können. „Grüner Wasserstoff kann aus meiner Sicht nach wie vor eine Schlüsselrolle bei der Speicherung von Energien hier als Rohstoff für eine Rückverstromung dienen“, sagt Gerald Lehmann. Er stelle fest, dass „sich Projektentwickler zunehmend mehr mit den Situationen und den Bedürfnissen der Regionen und der Menschen vor Ort auseinandersetzen“. Positiv sei, „dass die Erträge in Form von Gewerbesteuern oder sonstigen Abgaben dazu beitragen, die Finanzsituation der Stadt Luckau zu stabilisieren“. Als negativ betrachtet der Luckauer Rathaus-Chef, dass das Landschaftsbild beeinträchtigt werde. Deshalb sei ein „stetiger Abwägungsprozess als notwendig“.
„Grüner Wasserstoff kann aus meiner Sicht nach wie vor eine Schlüsselrolle bei der Speicherung von Energien hier als Rohstoff für eine Rückverstromung dienen.“
Gerald Lehmann, Bürgermeister von Luckau
Während im Naturpark Niederlausitzer Landrücken, der Luckau nach Südwesten hin umgibt, bereits Dutzende Windräder stehen, hat sich das Kuratorium des Naturparks Dahme-Heideseen, zu dem das geplante Gebiet zwischen Teupitz und Halbe gehört, frühzeitig gegen die Pläne im Naturpark Dahme-Heideseen ausgesprochen.