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Schule fernab vom Wohnort

Möglichst wohnortnah soll eine Schule sein, schreibt das Brandenburger Schulgesetz vor. Dieses Kriterium führt jedoch immer wieder zu besonders langen Schulwegen. Abhilfe könnte der Landtag schaffen, doch der ist mit der Debatte um Lehrerstellen offenbar ausgelastet. 

 

Von Dörthe Ziemer

 

Die gute Nachricht vorweg: Max aus Kuschkow (Gemeinde Märkische Heide) hat einen Platz an seiner Wunsch-Schule erhalten – allerdings erst nach einer langen Kommunikation der Eltern mit den zuständigen Behörden, die Wokreisel teilweise vorliegt. Auch Politiker hatten sich in den Fall eingeschaltet. Wäre die Sache anders ausgegangen, hätte Max, statt an eine der beiden Wunsch-Schulen nach Goyatz oder Lübben, nach Luckau fahren müssen. Die Luckauer Oberschule hätte für Max einen fast doppelt so weiten Schulweg und vermutlich einen teuren Schülerspezialverkehr bedeutet.

 

Kriterium der Wohnortnähe führt zu -ferne

Laut Brandenburgischem Schulgesetz werden nicht-gymnasiale Plätze an weiterführenden Schulen nach dem Kriterium der Wohnortnähe vergeben. Dass bedeutet, dass zuerst all die Schüler angenommen werden, die in einem bestimmten Umkreis zur Schule wohnen. Im Fall von Max war es so, dass an der Ludwig-Leichhardt-Oberschule Goyatz 47 Kinder aufgenommen werden konnten. Max wohnt nach Berechnungen der Schule genau 19,8 Kilometer und damit 0,1 Kilometer weiter weg als Schüler Nummer 47, was eine Ablehnung seines Erstwunsches zur Folge hatte. An der Spreewaldschule Lübben wiederum, dem Zweitwunsch von Max, wurden 87 Kinder nach diesem Kriterium aufgenommen – sie wohnen mindestens drei Kilometer näher an der Schule als Max (15,4 Kilometer). Auch hier gab es eine Ablehnung. Anschließend wurde Max die Schule in Luckau in empfohlen, wahlweise auch Bestensee, Schönefeld oder Königs Wusterhausen – allesamt weit über 30 Kilometer bis teilweise über 50 Kilometer entfernt.

 

Die Eltern von Max hätten versuchen können, besondere Gründe geltend zu machen, etwa, dass Max „in dem Gebiet des für die gewünschte Schule zuständigen Schulträgers die Wohnung hat“, wie es im Schulgesetz heißt. Nach den beiden Ablehnungen sah sich die Familie jedoch gezwungen, eine Entscheidung zu treffen, „da ansonsten das Schulamt entschieden hätte“, so Mutter Anja Lehmann. Zudem habe sich Max auf dem ersten Platz der Warteliste befunden – in der Hoffnung auf einen guten Ausgang des Verfahrens habe die Familie keinen Widerspruch eingereicht und auch von einer Klage abgesehen. Dieser Umstand ist nun eingetreten: Max wurde kurzfristig doch noch an der Oberschule in Goyatz aufgenommen. Das Gefühl der Ungerechtigkeit bleibt jedoch. Andere Kinder aus Kuschkow seien gleich in Goyatz angenommen worden, „obwohl sie an derselben Bushaltestelle wie Max einsteigen“, sagt Anja Lehmann. 

 

Die Entfernung zwischen Schule und Wohnung wird mittels Routenplaner ermittelt. Nicht selten entstehen dabei Widersprüchlichkeiten – je nachdem, welcher Routenplaner verwendet wird oder ob der Schulweg per Fuß, ÖPNV oder als Auto-Strecke betrachtet wird. Laut Ministerium soll ein einheitlicher Routenplaner verwendet werden, nämlich ein OpenRouteService auf der Basis von OpenStreetMap. Dieser ist im Schulverwaltungsprogramm „weBBschule“ und auf der Seite Schulporträt Brandenburg eingebaut. Dort wird der Schulweg als Fußweg berechnet. Für die Entfernung von der Wohnung der Familie Lehmann in Kuschkow zur Oberschule Goyatz ergeben sich danach 17,8 Kilometer. Laut Ablehnungsbescheid der Schule wurden mittels ADAC-Routenplaner aber 19,8 Kilometer gemessen. Die Lübbener Schule wiederum nutzt den vom Ministerium vorgegebenen Routenplaner.

 

Schulentwicklungsplanung endet an der Kreisgrenze

„Wenn bekannt ist, dass der zukünftige Jahrgang sehr stark ist, warum werden dann so wenig Schulplätze vorgehalten?“, fragte Familie Lehmann das Schulamt Cottbus. Zuständig für die Bereitstellung von ausreichenden Schulplätzen sind der Landkreis als Träger der Schulentwicklungsplanung und die jeweiligen Schulträger, häufig die Kommune*. Nach Informationen der Oberschule Goyatz gab es Anfang April für die 47 Plätze (insgesamt 50 abzüglich drei Plätze für Schüler mit Förderbedarf) 65 Anträge. Laut aktueller Schulentwicklungsplanung (SEP) mit Stand von 2022 wurden für das kommende Schuljahr 57 Kinder erwartet. 

 

„Wenn bekannt ist, dass der zukünftige Jahrgang sehr stark ist, warum werden dann so wenig Schulplätze vorgehalten?“
Familie Lehmann aus Kuschkow

 

Ebendort ist ausgeführt, dass eine Klassenbildung ab 15 Kindern möglich ist. Da die Schule in Goyatz eine Einrichtung für gemeinsames Lernen ist, beträgt die maximale Klassengröße 25 Kinder. 25 plus 25 plus 15 Kinder hätte also locker drei Klassen ergeben, wie es auch in der Übersicht der SEP für die 7. Klasse für das Schuljahr ausgeführt ist. Warum dort eine „3“ bei der Zahl der Klassen steht und doch nur zwei Klassen gebildet wurden, hat die Kreisverwaltung auf Nachfrage nicht ausgeführt. Sie bergründete die Zweizügigkeit damit, dass „nach den hier vorliegenden Informationen eine Dreizügigkeit der Schule aktuell nicht umgesetzt werden“ könne. Das Amt Lieberose/Oberspreewald verwies wiederum auf die Antwort des Landkreises.

 

In der Teilfortschreibung der SEP mit Stand vom Oktober 2024 wird derweil von nur 32 Schülern in Klasse 7 ab dem kommenden Schuljahr ausgegangen – eine Zahl, die mit Blick auf die 65 Anträge vom April geradezu absurd erscheint. Allerdings liegt Goyatz an der Kreisgrenze zu Oder-Spree, und auch von dort pendeln Kinder in die Oberschule. Diese werden aber durch die Schulentwicklungsplanung des Landkreises Dahme-Spreewald nicht betrachtet, fließen also in keinerlei Prognosen und somit in keine Bedarfsbestimmung ein. In Brandenburg herrscht Wahlfreiheit beim Übergang in Klasse 7, und wenn die Schüler aus der Beeskower Ecke teils näher an der Schule in Goyatz wohnen als die Schüler aus Dahme-Spreewald, dann werden sie eben dort angenommen – ungeachtet der Tatsache, dass es auch in Beeskow weiterführende Schulen gibt.

 

Kriterium der nächstgelegenen Schule 

Das bestehende Kriterium der Wohnortnähe ist jedoch nicht das einzig mögliche, mit dem sich nicht-gymnasiale Schulplätze vergeben ließen. „Es gibt auch andere geeignete Kriterien, um eine wohnortnahe Beschulung zu gewährleisten, z. B. die Vergabe der Schulplätze an die Schülerinnen und Schüler, die die ‚nächstgelegene Schule‘ gewählt haben“, teilt das Bildungsministerium mit. Das würde im Fall von Goyatz dazu führen, dass beispielsweise die Kinder aus der Beeskower Ecke nicht aufgenommen werden, da sie vor Ort ein Schulangebot haben. Mehr Platz also für Kinder aus Dahme-Spreewald und eine etwas bessere Planungsgrundlage wären die Folge. Das Kriterium würde jene Kinder und ihre Familien stärken, die im ländlichen Raum gar nicht viele Wahlmöglichkeiten in nächster Nähe haben und einen zumutbaren Fahrtweg per ÖPNV anstreben. Es würde somit auch helfen, den teuren Schülerspezialverkehr zu minimieren. 

 

„Es gibt auch andere geeignete Kriterien, um eine wohnortnahe Beschulung zu gewährleisten, z. B. die Vergabe der Schulplätze an die Schülerinnen und Schüler, die die ‚nächstgelegene Schule‘ gewählt haben.“
Brandenburgisches Bildungsministerium

 

Zuständig für die Vergaberegelung im Schulgesetz ist der Landtag als Gesetzgeber. „Diskussionen über eine Änderung des Kriteriums sind hier jedoch nicht bekannt“, teilt das Bildungsministerium mit. Das Thema bewege viele Familien in ihrem Wahlkreis, berichtet Nadine Graßmel (SPD), Landtagsabgeordnete für den südlichen Landkreis. Gleichwohl werde „aktuell der bildungspolitische Schwerpunkt aber eindeutig auf die Entlastung der Beschäftigten, Verwaltungsvereinfachungen und gezielte Unterstützung der Schulen gesetzt“. So schätzt es auch ihre Fraktionskollegin Tina Fischer ein, die im Norden gewählt wurde. Von Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern werde das Ü7-Verfahren „nicht als drängendstes Problem gespiegelt“, sondern vielmehr die angekündigte Neuberechnung der Lehrerwochenstunden. 

 

Der CDU-Landtagsabgeordnete Rainer Genilke, ebenfalls für LDS zuständig, teilt mit, dass Fälle, in denen Kinder weder an der Wunschschule noch an einer sinnvollen Alternative aufgenommen wurden, bekannt seien und die Abgeordneten „menschlich und politisch“ durchaus berührten. Daher wolle die Fraktion das Thema im Rahmen einer Kleinen Anfrage weiter aufarbeiten. Um konkrete Änderungen zu erwirken, gebe es bislang keine belastbaren landesweiten Daten zur tatsächlichen Auswirkung der Verfahren – „insbesondere zu Widersprüchen, Klageverfahren und regionalen Abweichungen“. Dies sei Voraussetzung für „eine fundierte politische Bewertung“, so Rainer Genilke. Die Kreistagsfraktion von SPD/Grüne/Linke/WfKW/BIS hatte in der Kreistagssitzung am Mittwoch bereits zwei Anfragen zum Thema gestellt – die Antworten stehen noch aus und sollen im nächsten Bildungsausschuss besprochen werden.

 

Dem Bildungsministerium liegen nach eigenen Angaben keine Zahlen beispielweise dazu vor, wie viele der künftigen Siebtklässler für das kommende Schuljahr aufgrund des Kriteriums Wohnortnähe nicht an der Erst- und der Zweitwunsch-Schule aufgenommen werden konnten. Auch zur Zahl der Klageverfahren im Rahmen des Ü7-Verfahrens gebe es keine Statistik, so ein Ministeriumssprecher. „Es ist das gute Recht von Eltern, wenn sie mit der Zuweisung eines Schulplatzes im Ü7-Verfahren nicht einverstanden sind, in Widerspruch zu gehen oder auch den Klageweg zu beschreiten“, teilt der Sprecher weiter mit.

 

Einzel-Lösung für den Amtsbereich

Vor diesem Hintergrund sehen sich viele Schulträger immer wieder mit Klageverfahren konfrontiert und teils mit entsprechenden Kosten, wenn die Klage verloren wird. Das Kriterium der Wohnortnähe führte beispielsweise im Amt Schenkenländchen häufig dazu, dass Schüler aus Bestensee eher an der Gesamtschule Schenkenland aufgenommen werden konnten als Schüler aus dem eigenen Amtsbereich, etwa aus dem weiter entfernten Dorf Münchehofe. Auch hier würde das Kriterium der nächstgelegenen Schulwahl dienlich sein, den Bestensee hat inzwischen eine eigene Oberschule (wenn auch übergangsweise ausgelagert). 

 

Das Amt hat sich inzwischen selbst auf den Weg gemacht, eine Lösung zu finden: Laut Schulgesetz kann die Hälfte der Plätze ungeachtet des Kriteriums der Wohnortnähe vergeben werden, wenn Schülerinnen oder Schüler in dem Gebiet des zuständigen Schulträgers wohnen oder dorthin umziehen. Damit sichergestellt ist, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler aus dem Amtsgebiet auf eigenen Wunsch die Grund- und Gesamtschule Groß Köris besuchen können, hat der Amtsausschuss einen entsprechenden Vorrangbeschluss gefasst. Dieser konnte bereits im diesjährigen Erstwunschverfahren eingesetzt werden. 

 

Schulplätze auch im Süden knapp

Alle drei Landtagsabgeordneten** bestätigen die Sichtweise, dass die bestehenden Planungs- und Entscheidungsinstrumente gerade an Kreisgrenzen den Lebensrealitäten nicht immer gerecht würden und zu belastenden Situationen für Kinder und Familien führten. Dabei verweisen die beiden SPD-Landtagsabgeordneten auf den Landkreis als Träger der Schulentwicklungsplanung (SEP). „Die Schaffung ausreichender weiterführender Schulplätze ist seit Jahren ein Dauerthema im Kreistag. Die nötigen Beschlüsse zur Erweiterung oder Neuschaffung von Schulstandorten haben sich häufig verzögert oder wurden im Nachgang wieder geändert“, kritisiert Tina Fischer. Vonseiten der Kommunen höre sie, „dass es relativ unklare Abstimmungen mit dem Landkreis gibt“. Vor diesem Hintergrund mahnt Nadine Graßmel „mehr Flexibilität in der Schulentwicklungsplanung und einen stärkeren Dialog zwischen den Schulträgern“ an. 

 

 „Ab dem Schuljahr 2025/26 stößt auch die Ludwig-Leichhardt-Oberschule fast an ihre Kapazitätsgrenze.“
aus der Schulentwicklungsplanung von 20222

 

„Bereits jetzt fehlen Oberschulplätze an der Spreewald-Schule Lübben“, informiert die Schulentwicklungsplanung von 2022, die den Zeitraum bis 2027 in den Blick nimmt. Die Fünfzügigkeit übersteige die Kapazitäten der Schule. Damit ist das Schulplatz-Problem mitnichten nur eines, das im Norden heftig diskutiert wird. „Ab dem Schuljahr 2025/26 stößt auch die Ludwig-Leichhardt-Oberschule fast an ihre Kapazitätsgrenze“, heißt es in der SEP weiter. Lediglich bis zum Schuljahr 2026/27 könnten fehlende Plätze durch die Oberschule „An der Schanze“ in Luckau kompensiert werden. Doch auch dort seien steigende Schülerzahlen zu erwarten. Lediglich die Gymnasien in der Planungsregion Süd könnten voraussichtlich noch freie Kapazitäten haben. 

 

Damit ist ein Punkt genannt, der auch im Bildungsausschuss des Kreises immer wieder diskutiert wurde: ob nicht mehr Plätze an Oberschulen und Gesamtschulen geschaffen werden müssten statt an Gymnasien. Lange wurde vor allem durch das Bildungsministerium betont, dass Eltern vorrangig die Aufnahme ihrer Kinder an Gymnasien wünschten. Entsprechend forderte es die Schaffung von Schulplätzen an Gymnasien. Vor allem die Praktiker im Bildungsausschuss wünschten sich mehr nichtgymnasiale Schulplätze, u.a. um den Ausbildungsmarkt zu stabilisieren. „Nicht jeder muss studieren“, war ein viel gehörter Einwand. Mit der neuen Landesregierung hat sich der Fokus nun auf die Förderung von Gesamtschulen verschoben. Man habe, so Tina Fischer, „mit dem klaren Fokus auf die Gesamtschulen im Koalitionsvertrag neue Möglichkeiten für eine breite Bildungslandschaft geschaffen“.

 

Konsequenz: Lange Wege und wütende Schüler

Was es bedeutet, einen langen Schulweg zu haben, brachte der Neuntklässler Maximilian aus Motzen im Kreistag leidenschaftlich bis wütend zum Ausdruck: Er besucht das Schiller-Gymnasium und klagte in der Einwohnerfragestunde über lange Fahrtwege und Wartezeiten. Morgens sitze er bereits 40 Minuten vor Schulbeginn in der Klasse. Nachdem sich der Rückweg dank einer neuen Linie kurzzeitig verbessert hatte, sei diese ersatzlos gestrichen worden. Der daraufhin eingerichtete Schülerspezialverkehr sei ihm nun jedoch dank der neuen Schülerbeförderungssatzung verwehrt worden. Insgesamt sei er täglich zehn Stunden unterwegs – „länger als manch Arbeitnehmer, der dann aber keine Hausaufgaben mehr machen muss“, sagte er. „Es besteht Schulpflicht, und wir erwarten eine gute Beförderung“, rief er dem Kreistag zu. Ihm wurde eine Prüfung seines Falls durch die Kreisverwaltung zugesagt.


* Die Zuständigkeit für die Schaffung von Schulplätzen an weiterführenden Schulen liegt laut Schulgesetz bei den Landkreisen oder kreisfreien Städten. Es kann jedoch auch eine andere Trägerschaft geben – so wie in Dahme-Spreewald lange Zeit üblich. Dort befanden sich seit der Wende Ober- und Gesamtschulen in der Trägerschaft der Kommunen, was im Kreistag und zwischen Kreisverwaltung und Kommunen immer wieder zu Debatten geführt hat. Aktuell ist der Landkreis dabei, eine weiterführende Schule im Norden zu errichten sowie die Schulbauten in Groß Köris und Friedersdorf finanziell mittels neuer Richtlinie zu unterstützen. 

 

** Die Landtagsabgeordneten von BSW und AfD haben auf unsere Anfrage nicht reagiert

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Veröffentlichung

Do, 24. Juli 2025

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