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Bei der Einwohnerbefragung am 18. Januar zum Windpark in Halbe ist es möglicherweise zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Der Bürgermeister bestätigt das nicht, Landkreis und Amtsverwaltung halten es für eine gemeindliche Angelegenheit. Was am Ende bleibt, ist das freie Entscheidungsmandat der Gemeindevertreter in Sachen Windpark.
Von Dörthe Ziemer
Ob sie zufrieden mit ihrer Unterkunft sind oder ob sie woanders hinmöchten, seien sie gefragt worden. Das berichteten Geflüchtete im Freidorfer Ortsteil Massow Wokreisel-Informationen zufolge am Tag nach der Einwohnerbefragung zum Windpark (s.u.). Denn auch in der dortigen Gemeinschaftsunterkunft (GU) für Geflüchtete gab es ein Befragungslokal und offenbar Gespräche zwischen Bewohnern, Helfern und Beobachtern. Hoffnungen auf eine Verlegung hätten sich bei den Bewohnern breitgemacht, Zimmernachbarn seien informiert worden. Einige Bewohner hätten berichtet, nicht gewusst zu haben, worum es eigentlich geht. Ob es am Ende sogar eine konkrete Beeinflussung für ein Kreuz an einer bestimmten Stelle gegeben hat, wissen nur die Beteiligten. Abgestimmt haben in der GU schließlich 22 Menschen, davon 16 mit Nein.
Der Landkreis Dahme-Spreewald hatte als Mieter und Träger der Gemeinschaftsunterkunft die Durchführung der Befragung in der Unterkunft genehmigt, da sich diese an alle Einwohner über 16 Jahren und somit auch an die Bewohner in Massow richtet – im Unterschied etwa zu Wahlen. Eine Bewertung der Vorgänge erfolge hingegen nicht, teilt der Landkreis auf Nachfrage mit, auch keine „eigenen Nachforschungen“. Ein Bericht dazu sei indes an den zuständigen Amtsdirektor des Amtes Schenkenländchen weitergeleitet worden.
Amtsdirektor Oliver Theel bezeichnet die Einwohnerbefragung als „rein kommunale Angelegenheit“, die Amtsverwaltung sei „außen vor, da es sich nicht um Wahlrecht“ handele. Halbes Bürgermeister Sandro Kracht, der als Wahlleiter für die ordnungsgemäße Durchführung der Einwohnerbefragung zuständig war, bestätigt nicht, dass Bewohner der GU „bewusst angesprochen“ und zu einer Entscheidung gedrängt worden seien. „Es gab wohl Gespräche, die sehr gut waren“, sagt er, aber nicht welchen Inhalts. Er sei nicht vor Ort gewesen. Abstimmungszettel und sein Bürgermeisterbrief haben in mehreren Sprachen vorgelegen, sodass sich „jeder ein Bild machen“ könne, so Sandro Kracht. Die Tatsache, dass es Ja und Nein-Stimmen gab, zeige, dass man sich auch in Massow mit dem Thema beschäftigt habe.
„Ich habe ohnehin nicht verstanden, warum man in Massow eine Befragung macht, viele Menschen leben dort nur vorübergehend.“
Oliver Theel, Amtsdirektor
Nach Beobachter-Berichten sei es vielen Abstimmenden in Massow kaum möglich gewesen, das Thema in seiner Breite zu erfassen, da die reine Übersetzung eines Zettels dafür kaum ausreiche. Neben einer Sprachmittlung bedürfe es dabei auch einer Kulturvermittlung, sagen Menschen, die bereits selbst in der Flüchtlingshilfe gearbeitet haben. Auch Amtsdirektor Oliver Theel habe gegenüber den Organisatoren vor Ort seine Bedenken geäußert. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse sei es schwierig sich ein Bild zu machen, und nicht geprüfte Übersetzungen würden häufig Fehlerquellen bergen, so seine Erfahrung. „Ich habe ohnehin nicht verstanden, warum man in Massow eine Befragung macht, viele Menschen leben dort nur vorübergehend“, sagt er.
Am Ende beeinflusse das Ergebnis aus Massow auch nicht das Gesamtergebnis, stellt Bürgermeister Sandro Kracht fest. Man habe die dortigen Bewohner schlicht ernst nehmen wollen, sagt er. Das Befragungslokal Massow ist offenbar erst spät zum Reigen aller Lokale dazu gekommen. Laut Amtsblatt vom 8. Januar gab es insgesamt sechs Befragungslokale. In einem Info-Brief des Bürgermeisters waren allerdings nur fünf Lokale – ohne Massow – genannt. Da für die sechs Lokale laut Bürgermeister nicht genügend Halber als Helfer gefunden werden konnten, waren auch einige externe Helfer im Einsatz.
Das Befragungslokal in der Gemeinschaftsunterkunft, die zum Halber Ortsteil Freidorf gehört, hatte nach Wokreisel-Informationen Ortsvorsteher Reinhard Golibersuch angeregt. In dieser Funktion setzt er sich u.a. dafür ein, dass das ehemalige Industriegelände in Massow, auf dem sich seit vielen Jahren die wohl größte Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Dahme-Spreewald befindet, mit einem Bebauungsplan fit gemacht wird. Dazu müsste die Gemeinschaftsunterkunft weichen. Jüngst hat er sich in der Gemeindevertretersitzung danach erkundigt, ob für die Unterkunft in Massow nicht Bettensteuer gezahlt werden müsse. Mitnichten, denn es handelt sich ja um Einwohner der Gemeinde, hieß es damals von der Amtsverwaltung. Reinhard Golibersuch war einst in der Westberliner Neonazi-Szene der 1980er Jahre unterwegs. Heute ist er immer wieder im Umfeld der AfD zu sehen.
Auf die Anfrage, warum er das Befragungslokal für wichtig hielt und ob es im Vorfeld zielgruppengerechte Informationen vor Ort oder via Flyer zum Thema gegeben hätte, hat Reinhard Golibersuch nicht geantwortet. Ebenso wenig reagierte er auf die Frage, ob in seinem Ortsteil Freidorf Abstimmungszettel aus dem Befragungslokal zu Einwohnern und ausgefüllt wieder zurückgebracht worden seien. Dieser Vorwurf steht nun ebenso im Raum wie eine Information zu einem verbalen Übergriff auf Abstimmende in Oderin, die gefragt worden seien, ob sie das Kreuz an der richtigen Stelle gemacht hätten und nicht bei Ja, sonst wisse man ja, wo man hingehen könne. Bürgermeister Sandro Kracht sagte dazu, dass er sich so etwas in diesem Ortsteil nicht vorstellen könne, der so sozial sei und wo jeder jeden kenne.
Ob – so ein weiterer Hinweis – zahlreiche Plakate der Windparkgegner ohne Genehmigung durch die Amtsverwaltung aufgehängt worden seien, sei ihm nicht bekannt, so der Bürgermeister. Vielmehr hätten einige Plakate nachträglich ein Impressum aufgeklebt bekommen, mehr wisse er nicht. Auch Oliver Theel kann nichts Aufklärendes beitragen – bei ihm hätte sich niemand wegen der Plakate gemeldet. Es habe einige Anfragen zu Wappen, die auf Flyern verwendet wurden, gegeben, berichtet er. „Windparkgegner und -befürworter haben sich gegenseitig alles mögliche vorgeworfen“, resümiert er.
Auf eine Mailanfrage hat auch Matthias Rackwitz, Vorsitzender des Naturschutzbundes Dahmeland (Nabu), nicht geantwortet, obgleich er schon ein Dutzend E-Mails in diesem Jahr ins Wokreisel-Postfach geschickt hat. Matthias Rackwitz hat mit den inneren Angelegenheiten der Gemeinde Halbe eigentlich wenig zu tun, ruft aber gern unter Verwendung KI-generierter, eine Massenbewegung suggerierender Bilder zur Teilnahme an Ausschüssen, Gemeindevertretersitzungen oder Demonstrationen auf und tritt dort selbst lautstark auf. Immer im Dienste des Naturparks Dahme-Heideseen, den er mithilfe einer Bürgerinitiative (BI) vor dem Windpark „retten“ möchte. Auch er war als Helfer mit dabei – sowohl am 18. Januar als auch beim Austragen von Plakaten der Windkraft-Gegner und der Bürgermeister-Info, wie er selbst auf seinen Social-Media-Kanälen bekundet.
Ober er als Helfer in der Gemeinschaftsunterkunft Massow gezielt Bewohner angesprochen und zu einer Stimmabgabe bewogen habe und ob er eine Antwort mit Nein auch vor Bewohnern oder Zeugen aufrechterhalte, darauf also hat Matthias Rackwitz nicht geantwortet. Oder auch darauf nicht, ob er Texte für Teile der Gemeindevertretung formuliere, immerhin hatte eine Mail des Vorsitzenden der Fraktion Bündnis Bürgerwille und Naturpark (BBN) eine zu seinen Mails gleichlautende Mailsignatur. Außerdem wollte ich von ihm wissen, ob der Naturschutzbund (Nabu) Dahmeland Plakate im Vorfeld der Einwohnerbefragung mitfinanziert habe. Zu allem: Keine Antwort, obgleich Matthias Rackwitz sonst sehr kommunikativ ist.
Abstimmen konnten alle Einwohner von Halbe ab 16 Jahren am 18. Januar darüber, ob sich die Gemeindevertretung weiter für den Bau von 26 Windrädern am Rande des Naturparks Dahme-Heideseen einsetzen solle, für die es vom Investor Geld für den Gemeinde- und für jeden Privathaushalt gebe und die das Landschaftsbild veränderten. So lautete sinngemäß die von der Bürgerfraktion Gemeinde Halbe (BFGH) vorgeschlagene Frage.
Die Fraktion „Bündnis Bürgerwille und Naturpark“ (BBN), zu der auch die drei AfD-Vertreter in der Gemeindevertretung gehören, hatte sich lange gegen diese Fragestellung ausgesprochen, schließlich aber doch zugestimmt. Bürgermeister Sandro Kracht hatte erwirkt, dass der Investor Energiequelle explizit als Urheber der Zahlungen genannt wird. Im vergangenen Jahr hatten bereits Befragungen durch die Ortsbeiräte in Ortsteilen Freidorf, Oderin und Briesen stattgefunden mit dem vom BBN bevorzugten Tenor „Sind Sie für oder gegen Wind- und Solarparks im Dorf?“
43,5 Prozent der Halber haben sich an der Abstimmung beteiligt. 45,8 Prozent der Abstimmenden haben die Frage mit Ja beantwortet, 54,2 Prozent mit Nein. Damit ist das Ergebnis weniger klar ausgefallen als in den bereits durch die Ortsbeiräte zuvor befragten Ortsteilen.
Die Windparkgegner, darunter die Bürgerinitiative „Rettet den Naturpark“ und die Fraktion Bündnis Bürgerwille und Naturpark (BBN), schlussfolgern nun, dass „lediglich 19,8 Prozent der 2247 stimmberechtigten Einwohner ihre Zustimmung zur Frage der Gemeinde gegeben“ hätten. Hingegen hätten 80,2 Prozent „der Gemeindevertretung kein Mandat dafür gegeben, „sich für den Bau von 26 Windrädern einzusetzen“. Man erwarte, so die BI und die BBN, dass die Planungen nun eingestellt würden.
Die Befürworter des Windparks, namentlich die Bürgerfraktion Gemeinde Halbe (BFGH), wiederum schlussfolgern, dass sich nur 23,5 Prozent der Bürger „aktiv bei der Befragung gegen die Anlagen ausgesprochen“ haben. Den Bürgerwillen zu vertreten, wie die BBN behaupte, bedeute also, 23,5 Prozent der Einwohner zu vertreten. Ein Quorum, also eine Mindestbeteiligung oder -abstimmung, gab es bei der Befragung nicht.
Wie immer bei solchen Abstimmungen und Wahlen ist völlig unbekannt, was die unbeteiligte Mehrheit denkt und warum sie nicht zur Abstimmung gegangen ist: Wusste sie nichts davon? Kann sie sich für keine der beiden Optionen entscheiden? Ist es ihr egal? War sie gar nicht zu Hause (Briefabstimmung war nicht möglich)? Eine weitere Option hatte die BFGH in ihrem Infoblatt vom Dezember ins Spiel gebracht: Man könne die Entscheidung den gewählten Vertretern, sprich: der Gemeindevertretung überlassen.
Das ist sogar zwingend, sagt die Kommunalverfassung, denn die Ergebnisse solcher Einwohnerbefragungen sind formal nicht bindend und das aus gutem Grund: Weil das Grundgesetz das Leitbild der repräsentativen Demokratie so hoch hängt, bleiben die gewählten Vertreter frei in ihrer Mandatsausübung. So heißt es im „Potsdamer Kommentar“ zur Brandenburger Kommunalverfassung, einem umfangreichen Werk mit juristischen Einschätzungen und Verweisen auf kommunale Praxis und Gerichtsurteile: „Grenzen der Einwohnerbefragung können sich aus Artikel 20 und 28 […] des Grundgesetztes ergeben, wonach das Grundgesetz die repräsentative Demokratie der politischen Willensbildung auch für die Gemeinde vorgibt.“
„Grenzen der Einwohnerbefragung können sich aus Artikel 20 und 28 […] des Grundgesetztes ergeben, wonach das Grundgesetz die repräsentative Demokratie der politischen Willensbildung auch für die Gemeinde vorgibt.“
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
„Leitorgan“ sei demnach die Gemeindevertretung, „deren Funktion als zentrales Entscheidungsgremium der Gemeinde zu schützen ist“. Eine Form der Beteiligung, wie sie die Einwohnerbefragung darstellt, diene damit lediglich der Entscheidungsvorbereitung. Gemeindevertreter seien unter Einbeziehung weiterer Fakten frei in ihrer Entscheidung. Im Umkehrschluss könne also die Einwohnerbefragung „nicht zu einer Entscheidung anstelle der Vertretungskörperschaft“ (also der Gemeindevertretung) führen.
Nun steht die Entscheidung an, die Bauleitplanung für den Windpark weiter voranzutreiben oder eben nicht. Letzteres forderte beispielsweise Matthias Rackwitz im Vorfeld des jüngsten Bauausschusses. Dieser hatte über den Billigungs- und Offenlegungsbeschluss für den Windpark zu befinden. Damit werden die erstellten Pläne im Entwurf gebilligt und sodann öffentlich ausgelegt. Jedermann kann Einsprüche einlegen, die anschließend wiederum fachlich abgewogen und einer erneuten Beschlussfassung zugeführt werden. Gibt es keinen Bebauungsplan für den Windpark, wie in Teupitz, so entscheidet das Landesumweltamt über den Genehmigungsantrag eines Windpark-Investors gänzlich ohne die Einflussnahme der Gemeinde. Der Bauausschuss hat sich mehrheitlich für den Billigungs- und Offenlegungsbeschluss gestimmt, die Gemeindevertretung befindet voraussichtlich am 19. Februar darüber.
Final entscheidet das Landesumweltamt (LfU) über den Antrag des Investors Energiequelle. „Sobald vollständige Unterlagen von dem Antragsteller eingereicht wurden, erfolgt die inhaltliche Beteiligung der Behörden, einschließlich der betroffenen Gemeinden“, teilt LfU-Sprecher Thomas Frey mit. Anschließend erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der sich auch Bürger einbringen können. Für diese gibt es noch keinen Termin. „Bereits im Vorfeld dieser an uns herangetragene entscheidungsrelevante Informationen werden im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes ebenso berücksichtigt“, so Thomas Frey weiter. Dazu gehörten auch beispielsweise geltende Bebauungs- oder Flächennutzungspläne.

Mi, 17. Juni 2026

Di, 31. März 2026
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