Tonsee Klein Köris | zur StartseiteKaskadenwehr Märkisch Buchholz | zur StartseiteSchwartzkopffsiedlung Wildau | zur StartseiteTropical Islands | zur StartseiteHöllberghof Langengrassau. Foto: Karsten Floegel | zur StartseiteDie Dahme bei Zeuthen | zur StartseiteMarktplatz Lübben | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Tabu: Schwangerschaftsabbruch

Die Bedeutung einer funktionierenden Gesundheitskommunikation war selten so offenbar wie in dieser Pandemie. Dennoch gibt es medizinische Bereiche, in denen kaum bis gar nicht kommuniziert wird: bei Schwangerschaftsabbrüchen. Das zeigt sich auch in Dahme-Spreewald.

 

Von Dörthe Ziemer

 

Manche Frauen saßen weinend vor ihr, sagt eine Beraterin, die in der Schwangerschaftskonfliktberatung in Dahme-Spreewald tätig ist. Sie wusste dann, in welcher Arztpraxis diese Frauen von ihrer Schwangerschaft erfahren hatten. Sie erlebt nahezu wöchentlich, wieviel Druck auf den Frauen und Paaren lastet, die über einen Abbruch ihrer Schwangerschaft nachdenken, und wie wichtig es in dieser Situation ist, eine informierte und bewusste Entscheidung treffen zu können. Manchmal kommen bis zu vier Frauen pro Woche in die Beratungsstelle. Wer einen Abbruch vornehmen lassen möchte, ohne dass ein medizinischer Grund oder eine Schwangerschaft infolge sexueller Gewalt als Grund vorliegen, muss sich vorher bei einer anerkannten Stelle beraten lassen. „Es ist zwar eine Pflichtberatung, aber wir üben keinen Zwang aus“, sagt die Beraterin, „die Beratungsscheine liegen vorab bereit.“

 

Viele Kliniken informieren gar nicht

 

Zur Beratung gehört eine Information darüber, wo und wie Eingriffe vorgenommen werden. Denn eine eigenständige Information durch Flyer oder Homepages von Kliniken oder Praxen – also das Einmaleins einer normalen Gesundheitskommunikation – ist nicht möglich: In Deutschland besteht ein Werbeverbot für den Abbruch von Schwangerschaften (Paragraf 219a Strafgesetzbuch). Es darf zwar informiert werden, dass solche Eingriffe vorgenommen werden, aber kaum mehr. Viele Kliniken und Praxen informieren jedoch auf ihren Homepages gar nicht darüber: Deutschlandweit geben knapp 60 Prozent von 309 Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft und mit gynäkologischer Station an, Abtreibungen durchzuführen. Das hat eine Datenrecherche des Journalistennetzwerks Correctiv.Lokal in Zusammenarbeit mit FragDenStaat ergeben, an der sich auch Wokreisel beteiligt hat.

 

Das deckt sich indes nicht mit der Zahl, wie viele Krankenhäuser tatsächlich Abbrüche durchführen. Häuser in öffentlicher Trägerschaft sind zwar zur Auskunft der Presse gegenüber verpflichtet – im Rahmen des Paragrafen 219a. Aber sie gehen offenbar lieber kein Risiko durch zu viel Information ein. Denn: Wer gegen den Paragrafen verstößt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Auch das Klinikum Dahme-Spreewald informiert nicht über sein Angebot, obwohl es Dritten zufolge an beiden Standorten in Königs Wusterhausen und Lübben Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Auch auf die Anfrage von Wokreisel in Zusammenarbeit mit Correctiv.Lokal und FragDenStaat wurde nicht geantwortet. Damit ist das Klinikum kein Einzelfall: Mehr als jede Fünfte angefragte Klinik verweigerte die Auskunft. Das zeigt, wie groß das Tabu um das Thema ist. Auch auf der Liste der Bundesärztekammer, die laut Schwangerschaftskonfliktgesetz über solche Angebote Auskunft geben soll, ist das Klinikum Dahme-Spreewald nicht zu finden – wie viele andere Häuser auch. Warum, das kann das Krankenhaus nicht sagen – die Liste sei gar nicht bekannt, informierte die Pressestelle. Die Bundesärztekammer hatte 2019 zum Start des Registrierungsprozesses für die Liste über Fachmagazine, Verbände und Gesellschaften breit informiert. Aktuell sind 363 Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen gelistet (Stand: 05.02.2022). Aus Dahme-Spreewald ist eine Arztpraxis in Bestensee aufgeführt.

 

„Welche Frau geht denn leichten Herzens diesen Weg?“
Beraterin

 

Was bedeutet das für die Frauen und Paare, die sich in einer schwierigen bis belastenden Situation befinden können, wenn sie darüber nachdenken, ob sie ein Kind austragen oder nicht? „Frauen sind doch darauf angewiesen, dass sie Informationen bekommen“, sagt die Beraterin in der Beratungsstelle. Nur gut informiert könne man eine wohl abgewogene Entscheidung treffen. „Welche Frau geht denn leichten Herzens diesen Weg?“, fragt sie und berichtet aus ihrer Erfahrung, dass viele Frauen einen langen inneren Kampf hinter sich haben, bevor sie sich entscheiden. „Oft ist es hilfreich, mit Außenstehenden sprechen zu können. Wir versuchen, das Gesagte zu spiegeln, indem wir fragen, ob wir dieses oder jenes richtig verstanden haben.“ So könnten sich die Klienten ihrer Gefühlslage und ihrer Situation ganz bewusst werden. Am Ende erfahre sie meist nicht, wie sich die Frau oder das Paar entschieden haben, sagt die Beraterin. Wenn sie jedoch Frauen wiedersieht, dann sei es selten, dass diese ihre Entscheidung bereut haben – egal, wie diese ausgefallen ist.

 

Die Comiczeichnerin hat mit ihrer Graphic Novel "Andere Umstände" ein Plädoyer für das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper verfasst. Die Novel ist beim Avant-Verlag erhältlich. Grafik: Julia Zejn

Die Comiczeichnerin Julia Zejn hat mit ihrer Graphic Novel "Andere Umstände" ein Plädoyer für das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper verfasst. Die Novel ist beim Avant-Verlag erhältlich. Grafik: Julia Zejn

 

 

Bei der Beratung spielt es hin und wieder ein Rolle, ob der Träger kirchlich ist oder nicht. Für manche Gläubige sei es leichter, sich bei einem kirchlichen Träger beraten zu lassen, so die Erfahrung aus Beratungsstellen. Doch solle, so will es der Gesetzgeber, die Beratung „ergebnisoffen“ sein. Sie „soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden“. Bei katholischen Trägern wird der Beratungsschein, der für einen straffreien Abbruch benötigt wird, in den Beratungsstellen nicht ausgegeben. Die Unterschrift unter einem Beratungsschein soll nicht als Zustimmung zum Schwangerschaftsabbruch missverstanden werden. Denn – auch das steht im Gesetz: „Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.“

 

Nicht überall ausreichend Beratungsstellen

 

Ein Blick in die Auflistung der Beratungsstellen je Bundesland durch das Journalistennetzwerk Correctiv.lokal offenbart – ganz grob eingeschätzt –, dass umso mehr Beratungsstellen pro 100.000 Einwohner vorhanden sind, je flächiger das Bundesland und je weniger politisch und religiös konservativ es ist. In Brandenburg gibt es gut zwei Beratungsstellen mit Beratungsschein je 100.000 Einwohner, in Berlin nur eine halbe und in Bayern knapp anderthalb. Dahme-Spreewald hat drei Beratungsstellen, die Beratungsscheine ausstellen, und liegt damit etwas unter dem Landesdurchschnitt: bei der AWO in Luckau, beim DRK in Königs Wusterhausen und bei der Diakonie in Lübben.

 

„Viele Kinder, die nicht erwünscht waren, spüren das ein Leben lang.“
Beraterin

 

Am Ende komme es darauf an, dass Frauen und Paare ihre Entscheidung wohl überlegt und gut informiert treffen und anschließend gut begleitet umsetzen können. „Frauen, die ihre Kinder nicht bekommen möchten, bekommen sie nicht“, sagt die Beraterin von der Beratungsstelle. Da würden auch restriktive Regelungen wie in den USA, Polen oder El Salvador, wo Schwangerschaftsabbrüche nahezu verboten sind, nichts helfen, sondern eher illegale und damit gesundheitsgefährdende Abbrüche verursachen. „Wenn man sich sicher ist, nicht schwanger bleiben zu wollen, dann ist die Beendigung der Schwangerschaft die richtige Entscheidung“, unterstreicht sie. „Viele Kinder, die nicht erwünscht waren, spüren das ein Leben lang“, so ihr Eindruck aus zahlreichen Beratungsgesprächen nicht nur im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung.

 

Zum Angebot bei der Schwangerschaftskonfliktberatung gehört auch, gut und sachlich Auskunft darüber zu geben, was die Frauen in der Klinik erwartet. Während die Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen in den Krankenhäusern der Region durch Berater als gut eingeschätzt wird, ist sie bundesweit sehr unterschiedlich. Das hat eine bundesweite Online-Umfrage von Correctiv.lokal unter Betroffenen mit rund 1.500 Rückmeldungen offenbart. Hunderte Betroffene berichten über gravierende Missstände. Rund 28 Prozent der Befragten (365 Personen) berichten von fehlender Aufklärung, einer fließbandmäßigen Abfertigung, fehlender Privatsphäre und unsauber durchgeführten Abbrüchen. 20 Prozent der Befragten (269 Personen) beschrieben Missstände bei der Pflichtberatung. Die meisten dieser Betroffenen erzählten, dass sie gedrängt worden seien, die Schwangerschaft fortzuführen. Einige wenige fühlten sich zu einem Schwangerschaftsabbruch überredet.

 

Auch die Anfrage von Correctiv.Lokal und FragDenStaat an 309 Kliniken in öffentlicher Trägerschaft und mit gynäkologischer Abteilung offenbart einige Mängel. Insgesamt gaben weniger als 40 Prozent der angefragten Krankenhäuser an, Abtreibungen nach der Beratungsindikation (also nach der Pflichtberatung) durchzuführen. Dabei gingen im Jahr 2020 rund 96 Prozent der Abbrüche auf diese Indikation zurück. Die am häufigsten benötigte Form wird also in öffentlichen Krankenhäusern am seltensten angeboten – und/oder unzureichend kommuniziert. Das bedeutet offenbar, dass der Paragraf 219a – das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche – mindestens zu einem verzerrten Bild und einer schlechten Gesundheitskommunikation führt. Fachleute aus Kliniken und Beratungsstellen sprechen davon, dass die bestehende Gesetzeslage – sowohl was die Werbung, als auch die Regelungen selbst betrifft – nicht mehr zeitgemäß sei.

 

Abschaffung des Werbeverbots für Abbrüche steht bevor

 

Die Ampel-Koalition hat die Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Das ist vor drei Jahren schon einmal gescheitert. Damals wollten die Bundestagsfraktionen Die Linke und Bündnis 90 / Grüne das Werbeverbot komplett streichen, was keine Mehrheit fand. Herausgekommen ist stattdessen eine Änderung des Paragrafen 219a, der um einen weiteren Ausnahmetatbestand ergänzt wurde. Danach dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie sollen auf ihren Homepages außerdem zu entsprechenden Informationsangeboten neutraler Stellen verlinken dürfen. Und es wurde die von der Bundesärztekammer zentral geführte Liste mit Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern und Einrichtungen beschlossen.

 

Das alles hat jedoch offenbar nicht die gewünschten Ergebnisse und von Betroffenen benötigten Möglichkeiten gebracht, wie die Recherchen von Correctiv.Lokal, FragDenStaat und Wokreisel ergeben haben: Information und Versorgung sind nach wie vor mangelhaft. Nun liegt ein Entwurf für einen neuen Anlauf zur Streichung des Werbeverbots vor. Die Stellungnahmen zum Referentenentwurf sind im Internetz einsehbar. Eine Anfrage von Wokreisel an die gewählten Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises 62 Silvia Lehmann (SPD), Jana Schimke (CDU) und Steffen Kotré (AfD) zu ihrer Haltung zu diesem Thema blieb unbeantwortet. Sie müssen demnächst, wenn das Gesetz dem Bundestag vorliegt, darüber entscheiden, ob das Werbeverbot aufgehoben wird oder nicht.

 

Der Referentenentwurf zur Streichung des Paragrafen 2019a stellt fest, dass betroffenen Frauen bislang die Möglichkeit zu sachgerechten fachlichen Informationen und das Auffinden einer geeigneten Ärztin oder eines geeigneten Arztes erschwert werde. „Dies behindert den Zugang zu fachgerechter medizinischer Versorgung sowie die freie Arztwahl und beeinträchtigt das Selbstbestimmungsrecht der Frau.“

 


INFO

 

Diese Recherche ist Teil einer Kooperation von Wokreisel mit FragDenStaat und Correctiv.Lokal. Das Netzwerk setzt datengetriebene und investigative Recherchen gemeinsam mit Lokalredaktionen um. Zusammen wurden mehr als 300 öffentliche Kliniken zu Abtreibungen befragt. Die Ergebnisse stehen in einer Datenbank mit weiteren Infos online unter correctiv.org/schwangerschaftsabbruch


 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 03. März 2022

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

Ängste, Fakten, Haltung

Alleebäume contra Straßenbau

aktueller WOCHENKREISEL

  • Osterfeuer oder Versammlung? Die BI „Unser Lübben“ will reden. Wir aber nicht.

  • Premiere: Landrat Sven Herzberger hat seinen ersten Kreistag absolviert

  • Wie geht es im Lieberoser Schloss und am Gedenkort Jamlitz weiter?

Superwahljahr 2024

Kommunal- und Europawahl am 9. Juni

Landtagswahl am 22. September

Gesprächsrunden zur Wahl und 
Alle Infos

Veranstaltungen

Brandenburgisches Sommerkonzert 2015 (13)

#dahmespreewald

Socialmedia