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Neue Kriterien für Baugrundstücke

Neue Kriterien für Baugrundstücke

 

Kommunale Baugrundstücke sind rar. In Lübben könnte am Donnerstag eine Vergaberichtlinie beschlossen werden, die verschiedene soziale Faktoren einbezieht. Derweil werden schon neue Kriterien aufgeworfen: nachhaltig-ökologische.

 

Von Andreas Staindl

 

Baugrundstücke sind Goldstaub. Oder unbezahlbar. Zumindest für diejenigen, die nicht über hohe Einkommen oder Vermögen verfügen. Das ist im Norden des Landkreises Dahme-Spreewald schon länger der Fall und inzwischen auch auf den südlichen Teil übergeschwappt. Wer etwa in Lübben ein Baugrundstück erwerben möchte, muss schon tief in die Tasche greifen. Vorausgesetzt, er hat überhaupt die Chance, ein Grundstück zu kaufen.

 

Mehrere hundert Kaufinteressierte gibt es in der Kreisstadt – etwa fünf Mal so viele wie kommunale Baugrundstücke. Im Stadtteil Treppendorf wird fleißig gebaut. Die Grundstücke dort sind alle vergeben. Aktuell wird das Baugebiet in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße im Osten der Stadt erschlossen. Die Fertigstellung der Erschließung ist noch in diesem Jahr geplant. Der Bedarf an Bauplätzen ist weit überzeichnet. Immer mehr Hauptstädter ziehen ins Umland – oft wegen Preis- oder Mietdrucks. Auch Einheimische, in Lübben und Umgebung Aufgewachsene, suchen händeringend Bauland in der Kreisstadt. Wer aber soll die wenigen Grundstücke bekommen? Sollen Kommunen – so wie bisher – nach dem Eingang des Kaufantrags oder nach dem Angebotspreis entscheiden? Lübben will es anders machen.

 

„Wir müssen jetzt zu Potte kommen. Die Situation auf dem Grundstücksmarkt wird nicht besser.“
Benjamin Kaiser, Stadtverordneter (CDU)

 

Die Stadt plant, kommunale Baugrundstücke nach familiären und sozialen Faktoren zu vergeben. Was konkret den Ausschlag gibt, steht in der Richtlinie für die Vergabe von kommunalen Wohngrundstücken (Vergaberichtlinie). Die soll ausschließlich für das neue Baugebiet in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße gelten. Diskutiert wird über eine solche Richtlinie schon länger. Seit etwa sieben Wochen liegt der Entwurf vor, der in der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag beschlossen werden soll. Den Finanzausschuss und den Hauptausschuss hat er schon passiert – mit Hinweisen und Anregungen von Ausschussmitgliedern. Auch eine zweite Lesung scheint möglich. Dass die Richtlinie kommt, ist in Lübben unstrittig. „Wir müssen jetzt zu Potte kommen“, sagt der Stadtverordnete Benjamin Kaiser (CDU). „Die Situation auf dem Grundstücksmarkt wird nicht besser. Zudem wollen wir möglichst bald unsere kommunalen Grundstücke vergeben.“

 

30 Wohngrundstücke gibt es im Bauplangebiet in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße. Zwölf davon sollen anhand der Richtlinie vergeben werden. Dahinter stehen der Wunsch nach einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur sowie die Stärkung und Gewährleistung des sozialen Zusammenhalts in der Stadt. Auch zu verhindern, dass Menschen, die mit der Stadt verwurzelt sind, wegziehen müssen – nur, weil sie womöglich kein Wohngrundstück in der Kreisstadt finden. Die Vergaberichtlinie soll Chancen auch unabhängig vom Geldbeutel bieten. Ein Punktesystem hilft dabei. Wer Kinder, behinderte oder pflegebedürftige Angehörige im Haushalt hat, kann dafür die meisten Punkte sammeln. Von Vorteil ist zudem, in Lübben zu wohnen oder zu arbeiten. Auch ehrenamtliches Engagement wird belohnt. Etwa die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr, in Vereinen oder kommunalen Gremien. Durch die Punktebewertung wird einkommensschwächeren Bewerbern ein Vorrang gegenüber einkommensstärkeren Bewerbern eingeräumt.

 

Wer schon Wohneigentum in Lübben besitzt, darf sich ohnehin nicht bewerben. Alle anderen werden anhand der Vergaberichtlinie berücksichtigt. Die Zuteilung der kommunalen Wohngrundstücke erfolgt aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahl der Vergabekriterien. Je höher die Gesamtpunktzahl ist, umso höher ist der Platz in der Rangliste. Wer es auf die Liste geschafft hat, kann sich in der zweiten Phase auf drei konkrete Wohngrundstücke bewerben. Die Grundstücke werden dann anhand der Rangliste vergeben. Der jeweilige Vorschlag muss noch die Zustimmung der Stadtverordneten erhalten. Wer ein Wohngrundstück erhält, ist mit Abschluss des Grundstückskaufvertrags verpflichtet, innerhalb von drei oder fünf Jahren (noch in der Diskussion) bezugsfertig zu bauen. Wer das nicht macht, dem droht eine Vertragsstrafe in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises.

 

„Nachhaltigkeit und Klimaschutz fehlen komplett. Uns geht es weniger darum, wer baut, sondern was gebaut wird.“
Thomas Fischer, Stadtverordneter (Grüne)

 

Diskutiert wurde darüber in den Ausschüssen nicht, dafür aber der Vorschlag gemacht, Grundstücke auch nach Erbbaurecht anzubieten. Peter Tyra, Lübbens neuer Kämmerer, hält das „rechtlich für zulässig.“ Er gibt jedoch zu bedenken, dass diese Form den Eigentümer wegen der Zahlung eines Erbbauzinses teurer kommt als ein Grundstückskauf. Und die Stadt hätte jährlich nur ein Teil des Kaufpreises zur Verfügung wie Benjamin Kaiser sagt: „Damit könnten wir unsere geplanten Investitionen nicht realisieren.“ Thomas Fischer (Grüne) wiederum sieht „Vorteile für Interessenten, die aktuell nicht so viel Geld zur Verfügung haben“. Das Thema Erbbaurecht ist noch nicht entschieden.

 

Dafür gab es deutlichen Gegenwind für einen Vorschlag von Thomas Fischer. Der Stadtverordnete fordert zusätzliche Kriterien in der Richtlinie: „Nachhaltigkeit und Klimaschutz fehlen komplett. Uns geht es weniger darum, wer baut, sondern was gebaut wird.“ Benjamin Kaiser teilt diesen Vorschlag nicht: „Ich sehe nicht, dass wir Bauherren vorschreiben sollten, was sie zu bauen haben. Wir haben zudem einen rechtskräftigen Bebauungsplan – das reicht.“ Thomas Fischer sieht den Plan „nicht in Stein gemeißelt. Wenn wir als Stadt etwas steuern wollen, reicht der jetzt gültige B-Plan, der schon mehr als zehn Jahre alt ist, nicht aus.“ Er schafft allerdings „Baurecht“ wie der Kämmerer sagt: „Ich bin skeptisch, ob wir Klimamaßnahmen & Co. im B-Plan steuern können.“ Auch Martin Würfel (SPD) würde „Klimaschutz nicht im B-Plan regeln. Dafür gibt es Bundesgesetze.“ Peter Rogalla (Die Linke) erteilt Thomas Fischer ebenfalls eine Abfuhr: „Wir haben schon jetzt eine enorme Bürokratisierung im Land Brandenburg. Die vielen Vorschriften verlangsamen den Baufortschritt. Wir sollten aufpassen, dass wir die Auflagen für Bauherren durch unsere Richtlinie nicht weiter verschärfen.“ Das sieht auch der Bürgermeister Jens Richter (CDU) offenbar so: „Wir können nicht alles regeln. Und wer heute neu baut, baut ohnehin nach modernem Energiestandard.“

 

„Über Wohngrundstücke für diese Leute [Ärzte, Geschäftsführer, Wissenschaftler] müssen wir uns separat Gedanken machen.“
Jens Richter, Bürgermeister (CDU)

 

So wie der Verwaltungschef Fischers Vorschlag ablehnt, ist er auch gegen die Idee von Benjamin Kaiser, kommunale Grundstücke im Baugebiet in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße für Ärzte, Geschäftsführer, Wissenschaftler & Co. zu reservieren: „Das wird es im Gebiet dort nicht geben“, sagt Jens Richter. „Schon gar nicht regeln wir das in der Vergaberichtlinie. Über Wohngrundstücke für diese Leute müssen wir uns separat Gedanken machen.“ Thomas Fischer geht noch einen Schritt weiter: „Wir brauchen Lösungen für Grundstücke, wo nur noch ein Mensch auf 120 Quadratmeter und mehr lebt.“ Ein Ansatz, der zumindest während der vergangenen Ausschusssitzungen weder kommentiert noch diskutiert wurde.

 

Lübben ist nicht die erste Kommune im Land Brandenburg, die eine Vergaberichtlinie für kommunale Wohngrundstücke auf den Weg bringt. Im Landkreis Dahme-Spreewald wird auch in Wildau und Königs Wusterhausen über eine solche Richtlinie diskutiert. In der Kreisstadt soll ein solches Papier schon bald Arbeits-und Entscheidungsgrundlage sein.

 

INFO

  • Seit etwa vier Jahren wird auf Anregung der damaligen Fraktion CDU-Bündnis 90/Grüne in Lübben über Grundstücksvergaben diskutiert. Darüber, dass Grundstücke in Einzellagen und mit Eignung für den Mehrfamilienhausbau via Konzeptverfahren durch die Stadtverordnetenversammlung vergeben werden, waren sich Verwaltung und Stadtverordnete bald einig. Die Vergabe soll zum Mindestverkehrswert erfolgen, jedoch soll auch eine Höchstpreisvergabe bzw. per Erbbaupacht möglich sein.
  • Das „Einheimischenmodell“ wird in der Stadt Pfaffenhofen in Bayern bereits seit 1991 praktiziert.
  • Auch die Stadt Gransee folgt dem Modell seit 2020. Wurden bis dahin Grundstücke an den Meistbietenden im Rahmen einer Ausschreibung vergeben, kommt nun ein Punktesystem zum Einsatz, das Vermögens- und Einkommenssituation, Ortsbezugs- und soziale Kriterien der potenziellen Käufer berücksichtigt.

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Veröffentlichung

Mo, 24. Oktober 2022

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