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Einmal öfter Nein sagen

Die Zahl der Korruptionsstraftaten ist laut Bundeslagebild „Korruption 2021“ um 35 Prozent angestiegen. Auch in den Kommunen des Landkreises gibt es immer wieder Korruptionsvorwürfe. Wann spricht man von Korruption und wie verbreitet ist sie tatsächlich?

 

Von Dörthe Ziemer

 

Bundesweit ist im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen, teilt das Bundeskriminalamt mit. Von der Polizei wurden laut Bundeslagebild insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert – ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte – hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses – nahm um über 10 Prozent zu. Der deutliche Anstieg im vergangenen Jahr könne demnach vor allem auf die Zunahme von besonders schweren Fällen von Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, von Bestechung sowie Fällen von Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen zurückgeführt werden. Diesen lagen mehrere große Ermittlungsverfahren in verschiedenen Bundesländern mit einer jeweils hohen Anzahl an festgestellten Einzeltaten zu Grunde.

 

In Kommunen in Dahme-Spreewald gibt es auch immer wieder Korruptionsvorwürfe. Gegen den Bestenseer Bürgermeister Klaus-Dieter Quasdorf, seinen Kämmerer und zwei weitere Personen soll demnächst nach einem Bericht der Märkischen Allgemeinen Anklage erhoben werden. Es gehe um Untreue und Bestechlichkeit sowie Absprachen bei Grundstücksangelegenheiten, heißt es dort. In dem Bericht betonte der Bürgermeister, er habe sich nichts vorzuwerfen. Gegen Wildaus frühere Bürgermeisterin Angela Homuth (SPD) liefen rund anderthalb Jahre lang Ermittlungen wegen Bestechungsvorwürfen, diese führten u.a. zu ihrer Abwahl im April 2022. Der Vorwurf der Abgeordnetenbestechung habe sich als falsch erwiesen, teilte Angela Homuths Anwältin im August 2021 mit. Das Verfahren um eine Wahlkampf-Dankesfeier wurde gegen Zahlung von 5.500 Euro in die Staatskasse eingestellt. Lübbens Bürgermeister Lars Kolan (SPD) hatte 2021 gegen sich selbst ein Disziplinarverfahren wegen Korruptionsvorwürfen bei einem Grundstücksverkauf der Stadt an eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung angestoßen. Diesem Ansinnen entsprach Landrat Stephan Loge (SPD) aus Mangel an ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten nicht. Lars Kolan verzichtete daraufhin auf einen Bürgerentscheid zu seiner Abwahl, wie von den Stadtverordneten beschlossen, und galt seitdem als abgewählt.

 

Wie wird Korruption überhaupt definiert? Ist das Beharren auf der eigenen Unschuld Absicht oder fehlendes Bewusstsein für korruptes Handeln? Was begünstigt Korruption in Kommunalverwaltungen, was verhindert sie? Das wollten wir von Ulrike Löhr, Kommunalexpertin bei Transparency International, wissen.

 

Wann ist es überhaupt statthaft, von Korruption zu sprechen?

Transparency International hat eine nicht unbedingt juristische Formulierung gefunden: Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum eigenen oder zum Vorteil vertrauten Personen (Familienangehörigen, Lebensgefährten, Mitgliedern im Sportverein). Juristisch ist der Begriff viel schwerer zu fassen: Es gibt viele korruptionsnahe Straftaten, z.B. Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung oder Bestechung und Bestechlichkeit. Das sind jeweils unterschiedliche Paragrafen, denn es gibt immer zwei Täter: der, der sich etwas geben lässt, und der, der was hergibt.

 

Korruption – das sind Handlungen, die nicht ganz sauber sind, die ein Geschmäckle haben. Es betrifft Fragen von Moral und Anstand.

 

Wichtig ist, sich darüber klarzuwerden, dass all diese Vorgänge, die man unter Korruption zusammenfasst, nicht nur den Fall umfassen, dass sich jemand für eine Amtshandlung bezahlen lassen hat. Das fängt nämlich schon früher an: Korruption – das sind Handlungen, die nicht ganz sauber sind, die ein Geschmäckle haben. Es betrifft Fragen von Moral und Anstand.

 

Personen, denen Korruption vorgeworfen wird, betonen häufig ihre Unschuld: Ist ihnen ihr korruptes Verhalten gar nicht bewusst oder versuchen sie es bis zur letzten Minute zu vertuschen?

Wenn man in die Kriminologie schaut, also die Wissenschaft vom Verbrechen, kann man sagen: Typische Korruptionsstraftäter sind Männer über 40, überdurchschnittlich gebildet, die so gut wie kein Unrechtsbewusstsein haben. Sie glauben, dass das, was sie machen, richtig ist. Das mag unterschiedliche Gründe haben: Sie tun es womöglich im Glauben, etwas für ihre Gemeinde erreichen zu können. Sie sind also subjektiv der Meinung, sie würden etwas Gutes für die eigene Kommune tun. Zugleich geht es bei allen Straftatbeständen ja auch darum, jeglichen Anschein zu vermeiden, dass die öffentliche Verwaltung und die Kommunalpolitik beeinflussbar seien. Dies gilt es zu vermeiden, um das Vertrauen in Staat und Verwaltung nicht zu untergraben.

 

Ist Korruption in Kommunalverwaltungen ein zunehmendes Problem?

Ob die Straftatbestände zugenommen haben, ist schwer zu sagen. Ich glaube nicht, dass es mehr geworden sind, da gibt es immer mal Schwankungen. Was man sich vor Augen führen muss: Wir haben 16 Bundesländer mit ihren Verwaltungen und eine Bundesverwaltung. Wir als Bürger haben gewöhnlich mit Kommunalverwaltungen zu tun, und es gibt rund 11.000 Kommunen in Deutschland. Da ist klar, dass ein Großteil von Vorgängen und eben auch Verfahren auf kommunaler Ebene auftaucht – denn dort findet der größte Teil von Verwaltung statt. Doch so einfach ist das heute nicht mehr: Dass man bei einer Geschwindigkeitskontrolle noch einen 50-Euro-Schein im Führerschein platziert, das passiert eher nicht mehr – schon allein, weil digital kontrolliert wird und wir nur noch ein Kärtchen haben. 

 

In der Kommunalpolitik – gilt auch für Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage – fehlt häufig das Bewusstsein für die eigene Rolle.

 

In den Verwaltungen entwickelt sich Korruption über langsam wachsende Beziehungen zwischen dem, der besticht, und dem der das Geld nimmt: Die Beamten werden angefüttert: hier ein Kalender, da eine Flasche Wein – das steigert sich. In der Kommunalpolitik – gilt auch für Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage – fehlt häufig das Bewusstsein für die eigene Rolle: Kommunalpolitiker sehen sich dafür verantwortlich, die Verwaltung zu beaufsichtigen, und wenn dort etwas schiefgeht, dann schimpfen sie öffentlich über verantwortungslose Beschäftigte. Sie vergessen aber, dass bei den Entscheidungen in den politischen Gremien ähnliche Entscheidungen getroffen werden – beispielsweise Bewilligungen und Unterstützungen für Vereine oder Vergaben von Baumaßnahmen. Dann gibt es natürlich auch Fälle von Bürgermeistern, die sich von Gartenbauamt den privaten Rasen mähen lassen. Aber da fragt man sich dann schon, wie naiv jemand eigentlich sein kann.

 

Viele Verfahren enden nicht mit einer Anklage oder Verurteilung sondern schon vorher: Was sind die Unterschiede beispielsweise bei diesen Varianten:

  • § 153a Strafprozessordnung: Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen
  • § 170 Strafprozessordnung: Verzicht auf Erhebung einer öffentlichen Klage, wenn ein hinreichender Tatverdacht fehlt
  • Gerichtlicher Vergleich

Viele Verfahren, die sich um Korruptionsstraftatbestände drehen, dauern zu lange dauern und enden viel zu häufig mit einer milden Verurteilung oder eben schon vorher. Man meint offenbar, dass solche Taten ja nicht nochmal passieren würden oder der Beschuldigte schon genug gestraft sei durch den Ansehensverlust. Es steht mir nicht zu, die unabhängigen Gerichte zu kritisieren. Aber aus meiner Sicht wird häufig viel zu mild geurteilt.

 

Egal auf welcher Stufe sich ein Verfahren befindet – wann ist es Zeit für einen Verwaltungschef, den Hut zu nehmen, um das Amt vor Schaden zu bewahren?

Im Grundsatz ist es so, dass ein Beamter raus ist, wenn er zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird. Aber mal im Ernst: Ein Bürgermeister, der über einen längeren Zeitraum immer wieder örtliche Unternehmen bevorzugt hat oder zu denen er langanhaltende Geschäftsbeziehungen pflegt, ist nicht tragbar. Die Frage, wann jemand moralisch zurücktreten muss, ist höher zu bewerten als die Frage, wann er wirklich nicht mehr tragbar ist. Irgendwo in Bayern gibt es einen Bürgermeister, der von der Landesverwaltung suspendiert wurde. In Halle gibt es einen Oberbürgermeister, der seit mehr als einem Jahr beurlaubt ist wegen diverser Vorwürfe. Die Möglichkeit dazu wird von den jeweiligen Kommunalaufsichten zu selten genutzt. Wer auch in der Verantwortung ist, sind die Wählerinnen und Wähler: Wie ernst nehmen sie so ein Verhalten? Wer bei der Steuererklärung schummelt, nimmt vielleicht auch so ein Verhalten eher als Kavaliersdelikt in Kauf…

 

Welche Bedingungen begünstigen Korruption – äußere und innere, also menschliche?

Äußere Bedingungen liegen immer dann vor, wenn es an Transparenz fehlt, wenn Öffentlichkeit nicht da ist. Es braucht innerhalb der Verwaltung eine Kontrolle: das Mehr-Augen-Prinzip. Zahlungen dürfen nicht nur von einer Person veranlasst werden, ab bestimmten Beträgen sind es besser mehrere. Jemand, der Baugenehmigungen erteilt, sollte nicht ewig im gleichen Bereich sitzen – er muss im Job rotieren, damit keine Beziehungen aufgebaut werden können. Bei der Verhinderung von Korruption kommt es natürlich auch auf Führungskräfte an: Die Spitze der Verwaltung hat eine Vorbildfunktion.

 

Es gilt auch für Kommunalpolitiker auch, dass sie ihre eigenen Interessenkonflikte offenlegen – die sind ja vorhanden.

 

Entscheidungen haben nach Recht und Gesetz zu fallen, und jeder wird gleich behandelt. Hier sollten die Führungskräfte nicht Wasser predigen und Wein trinken. Und es gilt auch für Kommunalpolitiker, dass sie ihre eigenen Interessenkonflikte offenlegen – die sind ja vorhanden. Denn die meisten Kommunalpolitiker gehören einer Partei oder Wählergruppe an, dazu haben sie häufig diverse Mitgliedschaften in Vereinen oder weitere Ehrenämter. All das führt dazu, dass der Kreis derjenigen, die in einer Kommune Entscheidungen treffen, oft eng mit denen zusammenhängt, die davon profitieren. Hier bedarf es großer Offenheit.

 

Wie hoch ist Korruption im Umfeld von großen Investitionsmöglichkeiten, freien verfügbaren Flächen oder einem hohen Bedarf an Wohnungen?

Da gibt es erhebliche wirtschaftliche Interessen. Es gibt natürlich auch ein Interesse der Kommune an einer Weiterentwicklung. Da vernünftige, ausgewogene Entscheidungen zu treffen, ist schwierig. Wenn es nicht genügend Transparenz gibt, dann laufen auch mal unsaubere Geschäfte, etwa bei der Ausweisung von Wohngebieten oder bei Grundstücksgeschäften von Kommunen. Hier gibt es viele Einfallstore und es bedarf einer frühzeitigen Weitergabe von Informationen an Betroffene.

 

Welcher Strategien bedient sich die Gegenseite – also jene, die etwas Bestimmtes bei Kommunalverwaltungen erreichen wollen?

Die Erfahrungen zeigen, dass Mechanismen gibt, die in vielen Korruptionsfällen auftreten: Einladungen zum Essen beispielsweise, vergünstigte Tickets für Sport- und Kulturveranstaltungen oder eine Hoteleinladung für den Bürgermeister und seine Frau.

 

Wo beginnt so etwas, bedenklich zu werden?

Das fängt nicht bei einem einfachen Mittagessen oder einer Tasse Kaffee an, aber wo es in den persönlichen Bereich geht oder wenn das Essen in einem Sternerestaurant stattfindet. Keiner will einem Bürgermeister seine Repräsentationspflichten nehmen. Es macht Sinn, dass man mal in lockerer Atmosphäre mit Investoren oder Unternehmen redet. Das muss sich aber im Rahmen halten. Dazu gehört beispielsweise nicht das Fußballspiel der Championsleague. Im Zweifelsfall sollte man lieber einmal öfter Nein sagen oder: Ich zahle das selbst. Sonst verliert man zu schnell seine Unabhängigkeit.

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Veröffentlichung

Mi, 28. September 2022

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