Gesichert extremistisch. Na und?
[mit Update*] Am Montag entscheiden die Golßener Stadtverordneten über die geplante Spendenrichtlinie. In der Debatte ging es immer wieder um das Kriterium „gesichert extremistisch laut Verfassungsschutz“. Ob diese Einstufung etwa in der Auseinandersetzung mit der AfD taugt, wird auch von Kita-Eltern im Landkreis diskutiert.
Von Dörthe Ziemer
Nein, von Stadtfesten ausgrenzen wolle sie niemanden, sagt die ältere Dame, die an diesem Tag im August 2025 zu den Demos vor dem Golßener Schloss gekommen ist. Auch Faschismus wolle sie nicht. Aber es würden Millionen Euro für Flüchtlinge ausgegeben, dabei könne man doch nicht allen helfen. Das treibe die Leute um, sagt sie. Und dass die Renten in Gefahr seien. „Die sollen endlich mal alle zur Vernunft kommen und akzeptieren, was das Volk will“, fordert sie mit Blick auf die Sitzung der Stadtverordneten, die an diesem Tag über eine Spende zum bevorstehenden Stadtfest beraten: die Spende des vom Verfassungsschutz des Landes Brandenburg als rechtsextremistisch eingestuften AfD-Politikers Hans-Christoph Berndt, Einwohner des Golßener Ortsteils Sagritz und damals noch Stadtverordneter, darüber hinaus Kreistagsmitglied und Fraktionsvorsitzender im Brandenburger Landtag.
„Das Volk“ steht vor dem Marstall, in dem die Sitzung stattfindet. Frühzeitig wurde der Saal für gefüllt erklärt, denn neben Golßenern haben sich zahlreiche Menschen aus Nachbarkommunen eingefunden, um für die eigene Seite einzuklatschen und für Unruhe zu sorgen. „Das Volk“ ist an diesem Tag zwei- bis dreigeteilt: in jene, die sich klar gegen die Spende aussprechen, weil sie sie als Strategie sehen, Rechtsextremismus zu verharmlosen und in der Mitte der Gesellschaft zu platzieren, in jene, die die Spende als unpolitische Privatsache betrachten und sich ungerechtfertigt als „Nazis“ abgestempelt sehen, und in jene, die „nur mal gucken wollen“, was für ein „Kindergarten da abgeht“. Etwa ein Drittel vereint jede Gruppe auf sich.
AfD in Brandenburg „gesichert rechtsextremistisch“
Wenige Tage später gibt die Landesregierung bekannt, warum der Brandenburger Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hat. Der Landesverband der AfD hatte vor dem Verwaltungsgericht Potsdam Klage gegen die Einstufung erhoben, einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz dagegen aber zurückgenommen. Im Handeln der AfD werde zunehmend deutlich, „dass sie auf einem Kurs ist, den demokratischen Staat und seine Institutionen zerstören zu wollen. Auch wenn sie es immer wieder bestreiten, legen bedeutende Vertreter der Partei diesen Weg mit ihren Äußerungen offen“, schlussfolgerte der damalige Innenminister René Wilke anlässlich der Veröffentlichung.
Zu diesen Vertretern gehört auch Hans-Christoph Berndt, der schon längere Zeit als erwiesen rechtsextrem gilt. Mit ihm sei „2024 eine Persönlichkeit in die Spitze vorgerückt, die Rechtsextremisten nicht nur gewähren lässt, sondern die AfD als Vehikel für die Entgrenzung des Rechtsextremismus gezielt einsetzt“, heißt es in dem Einstufungsvermerk. Fast 130-mal wird sein Name in dem Dokument genannt. Wie es dort weiter heißt, habe sich Hans-Christoph Berndt auf dem Parteitag vom 6. April 2024 „für eine enge Verbundenheit und für eine intensivierte Zusammenarbeit mit dem rechtsextremistischen ‚Vorfeld‘“ ausgesprochen. Dazu gehören Vereinigungen wie der von Hans-Christoph Berndt gegründete Verein „Zukunft Heimat“ oder auch der Verein „Ein Prozent“, beide als rechtsextremistisch eingestuft.
Und zu den Äußerungen und Zielen von Hans-Christoph Berndt und seiner Landtagsfraktion gehörte im Sommer 2024 eben auch, ein „Betretungsverbot öffentlicher Veranstaltungen für Asylantragsteller, Asylberechtigte, ukrainische Kriegsflüchtlinge“ und weitere Ausländer zu erlassen. Für den Verfassungsschutz ist dies einer von vielen Belegen dafür, dass sich die Partei „für eine auf ethnisch-abstammungsmäßigen Kriterien basierende Politik“ einsetze und aus dieser Zielvorstellung politische Schlussfolgerungen ableite, die gegen die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde gerichtet seien.
Ausgrenzen wolle sie niemanden, sagt nun also die ältere Dame kurz vor dem Golßener Stadtfest 2025 mit der prominenten Spende. Und es stellt sich die Frage: Wie umgehen mit einer Partei, die genau das möchte? Was wäre, wenn sie die Landtagswahl 2024 gewonnen hätte – wäre diese Art der Ausgrenzung längst Realität: keine Geflüchtete auf Stadtfesten? Wie umgehen mit einer Partei, die demokratisch gewählt ist und ihr Tun darauf ausrichtet, jene Regeln zu verändern bis abzuschaffen, auf denen die Demokratie fußt? Und: Ist das Kriterium der Einstufung als rechtsextrem durch den Verfassungsschutz eines, das zum Diskurs über den Umgang mit der Partei etwas beiträgt?
Kita-Eltern für und gegen Gespräche mit der AfD
Mit solchen Fragen musste sich jüngst auch der Kitaelternbeirat des Landkreises Dahme-Spreewald auseinandersetzen. Er hatte in Sozialen Medien von einem Treffen mit der AfD-Landtagsfraktion berichtet, weil man sich mit allen „demokratisch gewählten Parteien“ treffen wolle. Das rief Kritik hervor. Das Bündnis „Bunterspreewald“ beispielsweise teilte in einer gemeinsamen Erklärung mit mehreren Regionalverbänden von Eltern und Omas gegen Rechts mit, nicht zu akzeptieren, „dass der Beirat die AfD unter dem Deckmantel der Neutralität verharmlost“.
Der Beirat beruft sich wiederum auf seine neutrale Grundhaltung, die es nicht vorsehe, „bestimmte politische Positionierungen von Eltern grundsätzlich auszuschließen oder Gespräche mit gewählten Parteien selektiv zu verweigern“. Dialog bedeute nicht Zustimmung, sondern demokratische Auseinandersetzung. Der Beirat betont, jederzeit auf dem Boden des Grundgesetzes handeln zu wollen. Dass durch die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch infrage steht, ob die Partei dort noch steht , ficht den Beirat nicht an.
„Eine Einstufung durch den Verfassungsschutz ist eine behördliche Bewertung. Sie ersetzt jedoch kein Parteiverbot und hebt weder Mandate noch Mitwirkungsrechte in Parlamenten und kommunalen Gremien auf“, teilt Jeannine Marie Fellenberg für den Vorstand des Beirates auf Anfrage mit. „Solange eine Partei nicht verboten ist, ist sie Teil des parlamentarischen Systems und nimmt, auf kommunaler wie auf Landesebene, Mandate wahr und wirkt an konkreten Entscheidungen mit.“ Die Lehre aus der Geschichte sei „nicht die dauerhafte Ausgrenzung, sondern die bewusste Stärkung von Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und gesellschaftlicher Einbindung“.
Dieser so verstandenen Neutralitätspflicht widerspricht das Bündnis Bunterspreewald vehement. „Kitas haben einen gesetzlich festgeschriebenen Demokratieauftrag, den der Kreis-Kita-Elternbeirat konterkariert“, argumentiert das Bündnis in einer Mitteilung. Der Brandenburger Landesverband der AfD stehe „gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und damit gegen alles, was unsere Kinder schützt. Vielfältige Familienmodelle lehnt die Partei ab. Sie steht mittlerweile offen für die so genannte Remigration und damit für die Zwangsdeportation vieler Kita-Kinder und ihrer Familien“.
AfD-Positionen würden einer Analyse der Menschenrechtsorganisation Terre des Hommes zufolge „in weiten Teilen der UN-Kinderrechtskonvention sowie der UN-Behindertenkonvention widersprechen“, argumentiert das Bündnis weiter. „Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf nicht zur Normalisierung der AfD beitragen“, fordert das Bündnis und stellt fest, dass sich viele der Eltern durch die Positionen des Kreiskitaelternbeirats nicht vertreten fühlen. Dessen sei sich der Beirat durchaus bewusst, teilt er mit. Man habe aber auch positives Feedback aus der Elternschaft erhalten. „Uns wird zugetraut, Themen differenziert sowie auf dem festen Fundament von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde zu vertreten“, schätzt der Beirat ein.
„Gesichert rechtsextrem“: keine rechtliche Konsequenz. Auch keine politische?
Auf die fehlende rechtliche Konsequenz aus der Einstufung durch den Verfassungsschutz bezogen sich auch Golßener Stadtverordnete, als es darum ging, wie Hans-Christoph Berndt im Wortlaut einer Einwohnerbefragung zu seiner Spende zu bezeichnen sei. Während die Fraktion „Gemeinsam für Golßen“ (GfG) erreichen wollte, dass er in der Fragestellung als „vom Verfassungsschutz des Landes Brandenburg aIs gesichert rechtsextrem eingestuft“ benannt wird, verwies Bürgermeisterin Andrea Schulz (Unabhängige Bürgerliste UBL) darauf, dass es „keine rechtlichen Konsequenzen für die Einstufung ‚gesichert rechtsextrem‘“ gebe. Es stehe „den Stadtverordneten nicht zu, dies rechtlich zu bewerten“, sie bitte „um Neutralität“, wird sie im Protokoll zitiert.
Vincent Fuchs, Vorsitzender der AfD-Fraktion, sah in dem Umformulierungsantrag der GfG laut Protokoll „eine Vorverurteilung“. In dieser Frage setzte sich schließlich eine Mehrheit von neun Stimmen von UBL, AfD sowie der Bürgermeisterin durch: Es wurde die Formulierung „Herr Dr. Hans-Christoph Berndt“ verwendet. Die Einwohnerbefragung im November ergab schließlich, dass die Spende nicht zurückgezahlt wurde.
Um mit Spenden künftig rechtlich sicher und für die Verwaltung praktikabel umzugehen, soll nun nach langem Hin und Her am Montag eine Spendenrichtlinie beschlossen werden. Dabei ging es in der Debatte immer wieder um das Kriterium „gesichert extremistisch“ und um die Frage, ob von der Richtlinie nur Organisationen oder auch deren Funktionsträger erfasst werden sollen. Für Vincent Fuchs (AfD) drehe sich die politische Debatte darum, wo „für manche Extremismus“ beginne, welche Rolle der Verfassungsschutz spiele und wer ist Funktionsträger sei. „Wo beginnt es, wo endet es?“, fragte er im Hauptausschuss im Februar. Auf jeden Fall müsse die Richtlinie „abprüfbar und handlungsweisend für die Verwaltung“ sein.
Das wollen auch die anderen Fraktionen und die Verwaltung. Bürgermeisterin Andrea Schulz hatte im Hauptausschuss vorgeschlagen, die Ursprungsfassung der Verwaltung für die Beschlussfassung aufzurufen. Alle Änderungswünsche müssten dann über Änderungsanträge verhandelt werden. „Die Verwaltung muss mit der Richtlinie arbeiten. Diese darf sie nicht in Situationen bringen, die man nicht möchte”, sagte sie im Hauptausschuss. Formal hatte sich der Hauptausschuss schließlich darauf verständigt, die Ursprungsfassung zu beschließen, allerdings hatte sich Lars Kolan (GfG) zugleich für diejenige Fassung ausgesprochen, „hinter der die Verwaltung steht”.
Für die Verwaltung erläuterte Amtsdirektor Marco Kehling auf Nachfrage Anfang März, dass „sich Bewertungen in Bezug auf die Rechtsanwendung und auch Handbarkeit gegenüber Erstentwürfen ändern“ könnten, vor allem, weil Musterrichtlinien fehlten, die Stadtverordneten in die Erarbeitung einbezogen waren und im Verlaufe ein Erkenntnisgewinnungsprozess stattgefunden habe. „Der ursprüngliche Richtlinienentwurf würde verwaltungsseitig nunmehr Formulierungsänderungen erfahren“, teilte er mit, nachdem in der Stadtverordnetenversammlung Anfang März die Vorlage vertagt worden war.
Ursprungsfassung der Richtlinie zur Abstimmung – fast
Wie der Amtsdirektor mitteilte, habe es am gestrigen Donnerstag noch eine interne Beratung zwischen Stadtverordneten und Verwaltung gegeben. Zwischenzeitlich waren fast alle früheren Dokumente zu diesem Thema aus dem Ratsinfo-System, also der digitalen Ablage von Beschlussvorlagen und Anlagen, getilgt. Stattdessen liegt nun für die Sitzung am Montag die ursprüngliche Fassung der Verwaltung aus dem Dezember zur Beschlussfassung vor – fast. Dort fand nicht nur die Einstufung durch den Verfassungsschutz keine Erwähnung, es war auch nur von Organisationen und nicht von Personen die Rede. Hinzu kommt: Die nun zur Abstimmung vorliegende Variante enthält keinerlei Aussagen zur Frage, ob Spendende oder Schenkende extremistisch sein dürfen oder nicht.
Urspungsvariante:
Spenden werden nicht angenommen, wenn die Spender oder Sponsoren politische, weltanschauliche oder religiöse Organisationen sind und wenn diese von Organisationen mit extremistischen, diskriminierenden oder verfassungsfeindlichen Positionen stammen.
Abzustimmende Variante:
Spenden und Schenkungen werden nicht angenommen, wenn die Spender oder Schenker politische, weltanschauliche oder religiöse Organisationen sind.
Zwischenvariante:
Spenden Sponsoring und Schenkungen werden nicht angenommen, wenn sie von Organisationen, Parteien, Vereinigungen oder Personen stammen, die rechtsextreme, extremistische, verfassungsfeindliche oder anderweitig demokratiefeindliche Positionen vertreten. Die Ablehnung von Spenden, Sponsoring und Schenkungen gilt auch für Privatpersonen, die Funktionsträger der vorgenannten Organisationen, Parteien oder Vereinigungen sind und insbesondere für Organisationen, Parteien, Vereinigungen und Personen, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft sind.
Der Ursprungsentwurf war den Fraktionsvorsitzenden zugleitet worden mit der Möglichkeit, Änderungswünsche mitzuteilen, was nur die GfG im Vorfeld genutzt hat. Die Änderungen wurden in den Ausschüssen besprochen und in einer Synopse niedergeschrieben. Dieser politische Prozess ist für die Öffentlichkeit nun kaum mehr nachvollziehbar. Auch die nun vorliegende Synopse, also ein Dokument, was die unterschiedlichen Varianten der Richtlinie und somit den politischen Willensbildungsprozess widergibt, ist wesentlich reduziert worden. Die ursprüngliche Synopse ist im Ratsinfo-System auch aus den früheren Sitzungen verschwunden.
Wird der nun vorliegende Entwurf der Richtlinie so beschlossen, könnte der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Hans-Christoph Berndt, Fraktionschef einer Partei, die laut Innenminister „den demokratischen Staat und seine Institutionen zerstören“ will, weiterhin für Golßen spenden. Von politischen Organisationen, also auch Parteien, dürfen allerdings keine Spenden angenommen werden. Für Spenden oder Schenkungen gilt außerdem seit jeher, dass daraus keine Gegenleistung erfolgen darf und eine öffentliche Nennung der Gebenden nicht verpflichtend ist. Über Sponsoring und Schenkungen mit öffentlicher Wirkung sollen die Stadtverordneten künftig einzeln abstimmen.
*Update, 24. März: Spendenrichtlinie beschlossen
Die Stadtverordneten von Golßen haben am Montag die lange diskutierte Spendenrichtlinie beschlossen. Allerdings werden damit weder Personen, die als extremistisch eingestuft sind, noch politische oder religiöse Organisationen vom Spenden ausgeschlossen. Es wurde lediglich der Grundsatz bekräftigt, dass Spenden keiner Gegenleistung bedürfen, also Spender auch nicht öffentlich genannt werden (müssen). Ab einem bestimmten Umfang von Geld- oder Sachspenden sind der Hauptausschuss (5.000 Euro) oder die Stadtverordneten (10.000 Euro) zu beteiligen. Bei einer öffentlichen Wirkung sind immer die Stadtverordneten zu beteiligen.
Mit dem früheren Entwurf der Richtlinie habe die nun vorliegende nicht mehr viel zu tun, sagte Lars Kolan, Fraktionsvorsitzender von Gemeinsam für Golßen (GfG). „Insbesondere sollten Zuwendungen von extremistischen und demokratiefeindlichen Spendern verhindert werden. Die aktuelle Fassung enthält das nicht“, sagte er. Allerdings habe seine Fraktion nach einer Beratung mit der Amtsverwaltung verstanden, dass es „nicht ganz trivial“ sei, so eine Satzung zu formulieren. Amtsdirektor Marco Kehling verwies in der Stadtverordnetenversammlung darauf, dass die Verwaltung handlungsfähig bleiben müsse. Potenzielle Spender nach einem extremistischen Hintergrund zu überprüfen, gehört also offenbar nicht dazu.
Gleichwohl wäre eine „weitergehende rechtssichere Regelung möglich gewesen“, so Lars Kolan. Zu diesem Schluss sei die Rechtsanwaltskanzlei Dombert gekommen, die die Fraktion aus eigenen Mitteln mit einer Überprüfung beauftragt hatte. Danach sei es möglich, Spenden von Personen, die als gesichert extremistisch eingestuft sind, abzulehnen. Die nun vorliegende Regelung sei „nicht die Umsetzung unseres ursprünglichen Beschlusses, sondern eine interne Arbeitsrichtlinie für die Verwaltung“, schlussfolgerte Lars Kolan.
Seine Fraktion brachte noch einen Änderungsantrag ein, nämlich auch politische, weltanschauliche oder religiöse Organisationen als Spender zuzulassen. „Sonst hätten wir das nicht nachvollziehbare und kuriose Ergebnis, dass Spenden von extremistischen Leuten möglich wären, aber nicht beispielsweise von Ortsvereinen der Parteien oder der evangelischen Kirchengemeinde“, sagte er. Der entsprechende Satz wurde mit einer Mehrheit von GfG, Bürgermeisterin Andrea Schulz und Thomas König von der UBL gestrichen. Die Richtlinie fand schließlich ebendiese Mehrheit – bei einer Ablehnung durch Ronny Schulz (UBL) und Enthaltungen der AfD- und übrigen UBL-Fraktion. Auch ein von der GfG vorgeschlagenes Info-Blatt für die Einwohner wurde mit dieser Mehrheit beschlossen, Bürgermeisterin Andrea Schulz (UBL) zog ihren Änderungsantrag zurück.
Amtsdirektor Marco Kehling und Bürgermeisterin Andrea Schulz dankten für den Entscheidungsfindungsprozess und die inhaltlichen Zuarbeiten durch die GfG, auch wenn, so Marco Kehling „die Erwartungshaltung dahingehend eine andere war, welche Regelungstiefe möglich ist und zugleich die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung“ gewahrt bleibe. Die rechtliche Überprüfung durch die Fraktion habe einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn gebracht, „aber damit wäre das Verwaltungshandeln sehr eingeschränkt gewesen“, sagte er. Er entschuldigte sich dafür, dass die Verwaltung „die jetzige Rechtsauffassung nicht von Anfang an so intensiv vertreten“ habe, zudem habe es auch kontroverse Diskussionen in der Verwaltung gegeben.
Lars Kolan erinnerte daran, dass man anhand der aktuellen Synopse nicht mehr transparent nachvollziehen könne, „dass im Februar eine deutlich weitergehende Richtlinie zur Debatte stand“ und bat darum, dass die alte Synopse noch ins Ratsinfo-System eingestellt werde. Aktuell sei nicht ersichtlich, "wie weit wir mal waren in der Diskussion".
Ihr sei klar geworden, sagte Bürgermeisterin Andrea Schulz, dass „wir politische Statements zum demokratischen und verfassungsgemäßen Umgang miteinander nicht im Rahmen einer Satzung regeln können“. Stattdessen sei nun geplant, einen Verhaltenskodex oder ähnliches als Präambel in der Geschäftsordnung oder auf der Internetseite zu veröffentlichen.
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