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m/w/d - Was soll das eigentlich?

Die Landratswahl – sie kommt, 2023. Oder ist es die Wahl zum/zur Landrat/Landrätin, die Landratswahl (m/w/d) oder die Landrät*inwahl? Sprache im öffentlichen Gebrauch muss laut Gesetz geschlechtersensibel sein. Die Umsetzung ist jedoch kompliziert...

 

Von Dörthe Ziemer

 

Bei der Landratswahl kommt auch Elke Voigt ins Grübeln. Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Dahme-Spreewald hat sonst für viele Sprachanlässe ihre Tipps parat: Beispielsweise lese sich das Binnen-I (MitarbeiterInnen) flüssig und werde auch von Vorleseprogrammen gut wiedergegeben – anders als Zeichen wie Bindestrich, Doppelpunkt oder Sternchen, die jeweils mit vorgelesen werden und den Text etwa für Blinde schwer verständlich machen. Wörter wie Beschäftigte, Teilnehmende oder Studierende meinen beide Geschlechter und eigneten sich gut, so die Gleichstellungsbeauftragte. Der Landkreis ist beim Thema Gleichstellung Vorreiter – etwa durch den kürzlichen Beitritt zur Europäischen Charta für Gleichberechtigung oder die abwechselnde männliche und weibliche Formulierung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Kreistages. „Verwaltung und Kreistag sind sensibilisiert, beide Formen zu nutzen“, erklärt Elke Voigt. In Schriftstücken soll das Binnen-I verwendet werden. „Sprache ist Denken“, sagt sie, dabei würde auch das Verständnis für Geschlechter mitgerpägt.

 

Gendern in Stellenanzeigen

Aber Wahl zum/zur Landrat/Landrätin auf einem Wahlplakat? Das kann sich auch Elke Voigt kaum vorstellen. Dabei hätte es der Landkreis dringend nötig darauf hinzuweisen, dass es auch Landrätinnen gibt. Denn bislang gab es in der knapp 30-jährigen Geschichte des Landkreises nur Männer. In wissenschaftlichen Studien wurde gezeigt, dass sich bei Stellenausschreibungen mit männlichen Formulierungen weniger Frauen bewerben. Ist es vor diesem Hintergrund trotzdem selbstverständlich, dass der Landrat auch eine Frau sein kann? War es das einmal und wie ist es heute, da Sprache durch das Gendern das natürliche Geschlecht betont?

 

Video: Karen Ascher

 

Damit wird das ganze Dilemma deutlich: Sprache soll geschlechtersensibel sein, um die noch immer nicht umfassend vorhandene Gleichstellung zu befördern, zugleich soll sie weiter flüssig, verständlich und präzise sein. Die Tücke steckt, wie so oft, im Detail: Beschäftigte, Teilnehmende und Studierende funktionieren beispielsweise nur im Plural – im Singular muss man sich wieder entscheiden: der oder die Studierende. Manche Wortschöpfungen werden schlicht falsch: Wahlbewerbende sind keine Menschen, die sich für einen Parlamentssitz bewerben, sondern eher die Wahl bewerben (weil bewerben zweifach funktioniert: sich bewerben und etwas bewerben). Und lassen sich die wissenschaftlichen Aussagen aus Bewerbungsprozessen auf alle Lebensbereiche übertragen? Derweil sind Stellenausschreibungen inzwischen längst mit dem Hinweis m/w/d versehen – männlich, weiblich, divers (für Menschen, die sich weder Mann noch Frau zuordnen).

 

Was steht im Gesetz?

Es sind also viele Fragen zu klären, wenn man geschlechtersensibel formulieren will. Oder muss. Denn das Brandenburgische Landesgleichstellungsgesetz sieht es im Paragraf 13 vor, dass

  • Gesetze und andere Rechtsvorschriften sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung zu tragen haben,
  • im dienstlichen Schriftverkehr bei der Formulierung besonders auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu achten ist und
  • in Vordrucken geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden sind (sofern diese nicht gefunden werden können, ist die weibliche und männliche Sprachform zu verwenden).

Außerdem ist im Paragraf 18 der Brandenburgischen Kommunalverfassung festgelegt, dass „die Gemeinden auf die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie in den Bereichen der sozialen Sicherheit“ hinwirken. Wie sieht es also in den Rathäusern des Landkreises aus: Wird geschlechtersensible Sprache verwendet?

 

In der Verwaltung der Stadt Wildau gebe es keine „Vorgabe zum Gendern“, informiert Olaf Rienitz, Referent der Bürgermeisterin kurz und knapp – und weiter: „Vielmehr folgen wir den verwaltungsrechtlichen Vorschriften. Eine davon ist § 23 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz, der lautet: ‚Die Amtssprache ist deutsch.‘“ In Bestensee sei geschlechtersensible Sprache ein vieldiskutiertes Thema, teilt Pressesprecher Roland Holm mit. Die Gemeinde war damit im Sommer sogar bundesweit in die Schlagzeilen geraten, weil die Gemeindevertretung von Bestensee am 22. Juni mehrheitlich einem Antrag der AfD-Fraktion zugestimmt hatte, wonach die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung nicht gegendert werden solle. Dieser Beschluss wurde zwei Tage später gar vom AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner im Bundestag als beispielhaft gelobt – wo zwei ähnliche Anträge derselben Partei zur Debatte standen und abgelehnt wurden. Auf der jüngsten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Verantwortlichen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Städte- und Gemeindebundes sei dieser Themenkomplex ebenfalls diskutiert worden. „Viele der anwesenden Kommunen berichteten, dass die gendergerechte Sprache derzeit kein Thema innerhalb der Verwaltungen ist“, berichtet der Bestenseer Pressesprecher. „Mehrheitlich folgen die Verwaltungen der Empfehlung des Rates für deutsche Rechtschreibung.“

 

Was der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt

Der Rat für deutsche Rechtschreibung bekräftigte in seiner Sitzung am 26. März seine Auffassung, „dass allen Menschen mit geschlechtersensibler Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen“. Dies sei jedoch eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, „die nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann“. Dementsprechend hat der Rat die Aufnahme von Mitteln wie dem Gender-Stern, dem Unterstrich, dem Doppelpunkt u. ä. in das Amtliche Regelwerden nicht empfohlen. Das Amtliche Regelwerk gilt für Schulen sowie für Verwaltung und Rechtspflege. Es gibt also keine formale Grundlage, geschlechtersensible Sprache umzusetzen. Da ist guter Rat teuer, wenn die kleineren Kommunalverwaltungen nicht über hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte verfügen, die sich mit der Findung einer angemessenen Form beschäftigen könnten. Diesen Vorteil genießt – neben der Kreisverwaltung – als einzige Kommune im Landkreis die Stadt Königs Wusterhausen. Als Stadt mit mehr als 30.000 Einwohnern hat sie eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, die nach Informationen von Pressesprecher Reik Anton im Jahr 2020 einen Leitfaden zur geschlechtersensiblen Sprache erarbeitet hat. Der Leitfaden werde derzeit im Rathaus, u.a. mit dem Personalrat, abgestimmt. Er „wurde mit dem Ziel erstellt, dass er für alle schriftlichen Texte der Verwaltung angewendet wird: von amtlichen Schreiben bis hin zu Pressemitteilungen und Druckerzeugnissen“.

 

In anderen Kommunen mangelt es an genau diesen Ressourcen. Mittenwaldes Bürgermeisterin Maja Buße gibt personelle Gründe an, „dass es hierzu noch keine entsprechende Dienstvereinbarung gibt“. Im Sprachgebrauch sei aber zu merken, „dass die Mitarbeiter/innen sich hier versuchen allumfassend aufzustellen“, sagt sie. Und: „Innerhalb der politischen Gremien wird bei der Erstellung von Satzungen sehr genau darauf geachtet.“ Darüber hinaus müssen die Verwaltungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Personenstandsgesetz handeln. Das bedeutet, informiert die Stadt Lübben, dass beispielsweise geschlechtsneutrale Ausschreibungen und Auswahlverfahren durchgeführt werden müssen. In Lübben finde zudem eine interne Diskussion zur Überarbeitung der Hauptsatzung statt, teilt Pressesprecherin Bettina Möbes mit: Die Stadt sei „bestrebt, bei Veröffentlichungen eine geschlechtersensible, diskriminierungsfreie, aber auch barrierefreie Sprache zu benutzen“. Eine entsprechende Regelung stehe in Diskussion. Bis dahin werde im Bereich der Presse- und Kulturarbeit das Gendersternchen genutzt. „Dies soll die Geschlechterdiversität sichtbar machen – unabhängig vom Geschlecht und ihrer Geschlechteridentität.“

 

Ziel und Wirklichkeit

Doch wie stehen gesetzlich vorgegebene und gesellschaftlich angestrebte Ziele wie Gleichstellung und Gerechtigkeit im Verhältnis zum Ergebnis durch das Gendern? Darüber macht sich Oliver Theel, Amtsdirektor im Amt Schenkenländchen, Gedanken. In seiner Behörde gebe es keine solchen Vorschriften, „vielmehr legen wir auf einen Sprachgebrauch wert, der den Regeln der deutschen Sprache entspricht und uns so die emotionale Erreichbarkeit unserer Bürger sichert“. Er sieht die praktische Umsetzung geschlechtersensibler Sprache eher als „äußerliche und oberflächliche Versuche“. Er nehme wahr, „dass sich diverse Ministerien offenbar auch von diesem Versuch, die Bevölkerung durch sprachliche Beeinflussung zu einer Verhaltens- und Einstellungsänderung zu bewegen, abwenden“, und schließt mit der Feststellung: „Ich halte es an dieser Stelle eher mit Christine Lambrecht.“ Die frühere Bundesfamilienministerin hatte im September alle obersten Bundesbehörden aufgefordert, auf Satzzeichen wie Sternchen, Unterstrich usw. zu verzichten, nicht jedoch auf geschlechtersensible Sprache – also dort, wo es möglich und sinnvoll ist, beide Geschlechter zu bezeichnen. Damit war sie dem Rat für Deutsche Rechtschreibung gefolgt.

 

Geschlechtersensible Sprache bedeutet also viel mehr, als ein Satzzeichen oder einen Großbuchstaben zu setzen. Der Publizist Martin Krohs hat sich in einem sehr lesenswerten Text für „tell- Magazin für Literatur und Zeitgenossenschaft“ mit dem Für und Wider geschlechtersensibler Sprache auseinander gesetzt: „Systematisches und unterschiedsloses ‚Durchgendern‘ führt zu Textmonstern und wirkt haarspalterisch und kleinlich: Was progressiv gemeint war, kippt um in sprachliche Spießigkeit“, schreibt er dort. „Auch nicht viel besser ist es, stocksteif auf dem generischen Maskulinum zu beharren.“ Eine goldene Mitte gebe es wohl auch nicht, vermutet er und endet mit einem klaren Unentschieden, aber mit drei persönlichen Faustregeln:

  1. sinnvoll gerecht zu sprechen, dabei dürfe die Anforderung der Gerechtigkeit auch mal hinter anderen Anforderungen, wie etwa Flüssigkeit oder Präzision, zurücktreten
  2. grundsätzlich weiterhin das generische Maskulinum zu nutzen, wo weniger auf konkrete Personen Bezug genommen wird, und zu gendern, wo konkrete Personen gemeint sind, z.B.: der Kunde ist König, aber: Paula ist Ärztin
  3. Nachsicht und Wohlwollen zu üben – nicht nur beim Schreiben und Sprechen, sondern auch beim Lesen und Zuhören: „Wer nicht gendert, ist nicht zwangsläufig ein Konservativer, sondern will vielleicht nur spezifische sprachliche Funktionsoptionen nutzen. Und wer gendert, ist nicht zwangsläufig ein*e Ideolog*in, sondern gewährt vielleicht einfach der Bezeichnungsgerechtigkeit eine hohe Priorität.“

 

Wie ist es um die Gleichstellung bestellt?

Das, was am Ende das Gendern bewirken soll, nämlich die Gleichstellung von Mann und Frau und allen Geschlechtern, ist in den Verwaltungen des Landkreises so oder so ein Thema. Obwohl nur ein Viertel der Hauptverwaltungsbeamten in Dahme-Spreewald (also hauptamtliche Bürgermeister und Amtsdirektoren) weiblich ist, so bestehe auf der Ebene darunter durchaus ein gemischtes Verhältnis, wie beispielsweise Maja Buße aus Mittenwalde bestätigt: „Frauen sind in den Führungspositionen sehr gut vertreten.“ In Bestensee werden neben den kommunalen Einrichtungen das Hauptamt und das Bauamt seit mehreren Jahren von Frauen geleitet. In Königs Wusterhausen beträgt der Frauenanteil in der Kernverwaltung (ohne Feuerwehr, Kita, Betriebshof) etwa 67,5%, der der Männer beträgt rund 32,5 %. Auch Oliver Theel kann sich bei diesem Punkt zurücklehnen: „Aufgrund der Tatsache, dass in unserem Amt wesentlich mehr Frauen als Männer tätig sind, könnte man hier und da (eher lächelnd) um die Gleichberechtigung der wenigen Männer fürchten“, sagt er. Als Maßnahmen zur weiteren Gleichstellung nennt er

  • „gleiche Bezahlung für gleiche Aufgabengebiete
  • Stellen werden geschlechtlich unabhängig vergeben
  • der Umgang der Kolleginnen und Kollegen erfolgt in gleichberechtigter Weise miteinander und kollegial, zudem legen wir alle einen großen Wert auf eine gegenseitige Wertschätzung
  • für unsere Bürger und Mitarbeiter tragen wir seit Jahren zu einer gleichberechtigten Teilhabe aller Männer und Frauen bei, indem wir Kitas, Horte und Schulen für alle sichern und offenhalten
  • gleichzeitig versuchen wir auch die Infrastruktur des Verkehrswesens zu stärken und zu verbessern“.

Ähnlich formuliert es Elke Voigt für den Landkreis: Gleichstellung umfasse viel mehr als geschlechtersensible Sprache. So gebe es in der Kreisverwaltung einen Gleichstellungsplan. Der sehe u.a. vor, dass Projektgruppen paritätisch besetzt werden sollen, Führungspositionen sollen auch in Teilzeit möglich sein, Kinderkranktage sollen für Beamte (derzeit fünf) und Angestellte (derzeit zehn) in gleicher Zahl bestehen uvm.

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Veröffentlichung

Mi, 22. Dezember 2021

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